Abschied nehmen von einer alten Gewohnheit heißt es bei den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni 2024: Die Wahlbenachrichtigung flattert den rd. 10.000 Wahlberechtigten in der Gemeinde Mettlach nicht mehr als Karte ins Haus, sondern künftig bei allen kommenden Wahlen in Briefform.

Bisher fanden die Wähler*innen einige Wochen vor der Wahl die persönliche Wahlbenachrichtigung als Karte im Briefkasten. Da der Text auf der Karte in den vergangenen Jahren immer länger wurde und zudem wegen der kleinen Schrift schwer zu lesen war aber auch, weil mit der anstehenden Wahl erstmals ein QR-Code für die Online-Briefwahlbeantragung aufgedruckt sein wird, stellt die Gemeindeverwaltung Mettlach ab sofort die Wahlbenachrichtigung auf Briefe um.

Damit der Wahlbenachrichtigungsbrief nicht in der übrigen Post oder mit der Werbung im Briefkasten untergeht oder sogar entsorgt wird, ist der Umschlag mit dem Hinweis ,,Wichtige Wahlunterlagen‘‘ bedruckt.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe erreichen die Wähler*innen voraussichtlich in der ersten Maihälfte. Sollten Sie (bis zum 19.05.) keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten, können Sie sich gerne beim Wahlamt melden: 06864-8335 oder wahlamt@mettlach.de.  Wählerberechtigte können allerdings auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen, wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Denn die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlausweis, sondern eine Einladung zur Wahl. Deshalb werden die Wähler*innen auch gebeten, zusätzlich ihre Ausweispapiere mit ins Wahllokal zu bringen, um Zweifel an der Identität zu klären.

Briefwahl-Beantragung einfach gemacht

Wer nicht ins Wahllokal kommen kann, hat selbstverständlich die Möglichkeit, per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der Wahlschein zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – der sich auf der Rückseite des Briefes befindet – muss ausgefüllt und an das Wahlamt geschickt werden oder persönlich abgegeben werden (hierzu benötigen Sie keinen Termin!).

Noch schneller geht’s über das Internet – einen entsprechenden Link zum Online-Wahlscheinantrag finden sich auf der Internetseite der Gemeinde unter www.mettlach.de. Und für Smartphone-Besitzer*innen bietet die Gemeindeverwaltung einen neuen Service: Dank des QR-Codes auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief können nun auch auf diesem Weg Briefwahlunterlagen angefordert werden; Sie scannen einfach den QR-Code aus dem Wahlbenachrichtigungsbrief und gelangen gleich zur Eingabemaske in der Ihre persönlichen Daten bereits vorerfasst sind.