• Am Wahltag wird jede demokratische Wahl erst durch das Engagement der Mitglieder der Wahlvorstände in den örtlichen Wahllokalen ermöglicht.
  • Dafür braucht unsere Demokratie für die Europawahl am 9. Juni 2024 wieder insgesamt 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, in Mettlach ca. 150, die dieses Wahlehrenamt am Wahltag übernehmen.
  • Dieses Wahlehrenamt ist ein unverzichtbarer Dienst für unsere aktiv gelebte Demokratie und für unsere offene freiheitlich-demokratische Gesellschaft.

Was gehört zu den Aufgaben einer Wahlhelferin/eines Wahlhelfers?

  • Ausgabe der Stimmzettel nach Überprüfung der Wahlberechtigung
    · Ordnung des Zugangs zur Wahlkabine
    · Kontrolle des Einwurfs der gefalteten Stimmzettel in die Wahlurnen
    · Nach 18 Uhr: Öffentliche Auszählung der Stimmen und Meldung der vorläufigen Wahlergebnisse an die Gemeinde

Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?

  • Wahlhelferin/Wahlhelfer kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und selbst wahlberechtigt ist!

Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, dann melden Sie sich gerne noch kurzfristig beim Wahlamt der Gemeinde Mettlach Tel. 06864/8335 oder 8332.

Wahlbenachrichtigungen erhalten?

Bereits Anfang Mai hat das Wahlamt der Gemeinde Mettlach alle Wahlberechtigten mit einem Wahlbenachrichtigungsbrief über ihr Wahlrecht für die bevorstehenden Wahlen am 9. Juni 2024 informiert. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, Ihnen aber bisher keine solche Wahlbenachrichtigung zugegangen ist, dann melden Sie sich gerne beim Wahlamt Mettlach (Tel. 06864/8335 oder 8332, bzw. per E-Mail: wahlamt@mettlach.de), damit verbindlich geklärt werden kann, ob Sie wahlberechtigt sein.

Da der Wahlbenachrichtigungsbrief auch keine zwingende Voraussetzung zur Ausübung des Wahlrechts bzw. zur Beantragung von Briefwahl ist, muss dieser im Wahllokal nicht unbedingt vorgezeigt werden. Sie sollten sich aber in jedem Fall mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen können.