Foto: http://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html

Wegen der Abschaffung des Kinderreisepasses kommen als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) geplant sind. Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken besteht ab dem 6. Lebensjahr. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass. Auch hier besteht die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr. Diese entfällt, sollte es sich um ein „vorläufiges“ Dokument handeln.

Vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land akzeptiert. Die Einreisebestimmungen entnehmen Sie gerne beim Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de .

Ausstellung möglicher Dokumente für Kinder ab 01.01.2024:

 

Dokument                                          Gültigkeit                           Bearbeitungszeit            Gebühr

 

Personalausweis                            6 Jahre                               ca. 14 Tage                         22,80 Euro

 

Vorläufiger Ausweis                      3 Monate                         sofort                                10,-    Euro

 

Reisepass                                          6 Jahre                               4 bis 5 Wochen                37,50 Euro

 

Express-Reisepass                         6 Jahre                               4 bis 5 Tage                       69,50 Euro

 

Vorläufiger Reisepass                   ein Jahr                              sofort                                 26,-    Euro

 

Neue Gebühr für Reisepässe ab 01. Januar 2024 für Personen ab 24 Jahren

Die Gebühr zur Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr beträgt ab Januar 2024 statt bisher 60,- Euro dann 70,- Euro.

Weitere Rückfragen erteilt Ihnen das Einwohnermeldeamt unter 06864-8353 bzw. -8357, oder einwohnermeldeamt@mettlach.de.