Wegen der Abschaffung des Kinderreisepasses kommen als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) geplant sind. Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken besteht ab dem 6. Lebensjahr. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind – wie auch die Eltern – einen regulären Reisepass. Auch hier besteht die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken ab dem 6. Lebensjahr. Diese entfällt, sollte es sich um ein „vorläufiges“ Dokument handeln.
Vorläufige Dokumente werden nicht in jedem Land akzeptiert. Die Einreisebestimmungen entnehmen Sie gerne beim Auswärtigen Amt, www.auswaertiges-amt.de .
Ausstellung möglicher Dokumente für Kinder ab 01.01.2024:
Dokument Gültigkeit Bearbeitungszeit Gebühr
Personalausweis 6 Jahre ca. 14 Tage 22,80 Euro
Vorläufiger Ausweis 3 Monate sofort 10,- Euro
Reisepass 6 Jahre 4 bis 5 Wochen 37,50 Euro
Express-Reisepass 6 Jahre 4 bis 5 Tage 69,50 Euro
Vorläufiger Reisepass ein Jahr sofort 26,- Euro
Neue Gebühr für Reisepässe ab 01. Januar 2024 für Personen ab 24 Jahren
Die Gebühr zur Ausstellung eines Reisepasses ab dem 24. Lebensjahr beträgt ab Januar 2024 statt bisher 60,- Euro dann 70,- Euro.
Weitere Rückfragen erteilt Ihnen das Einwohnermeldeamt unter 06864-8353 bzw. -8357, oder einwohnermeldeamt@mettlach.de.