Mit der am 15.06.2020 in Kraft getretenen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) hat die Regierung des Saarlandes weitere Lockerungen im Bereich der Kontaktbeschränkungen erlassen.

Weiterhin gilt, dass Ansammlungen von mehr als 10 Personen verboten sind. Jedoch können Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 10 anwesenden Personen sind, unter Angabe des Veranstalters, der Ortspolizeibehörde vorab zu melden. Der Veranstalter hat die Kontaktdaten (Vor- und Familienname, Wohnort und Erreichbarkeit) je eines Vertreters der anwesenden Haushalte, sowie deren Ankunftszeit zu registrieren.

Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist bei allen Veranstaltungen und Zusammenkünften, wo immer möglich, einzuhalten. Dies gilt nicht zwischen den Angehörigen des familiären Bezugskreises und Angehörigen eines bestimmbaren weiteren Haushalts.

Veranstaltungen unter freiem Himmel, zu denen mehr als 100 Personen erwartet werden, sind bis einschließlich 28.06.2020 untersagt. Gleiches gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen.

Für die Anmeldung einer Veranstaltung nutzen Sie bitte folgenden Vordruck. Der Vordruck kann auch über die Mailadresse ordnungsamt@mettlach.de angefordert werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörde und Telefonnummer 06864 83-54 oder 06864 83-55 zur Verfügung.

 

Mettlach, 15.06.2020

Der Bürgermeister

Daniel Kiefer

 

Hygienemanagement: Rahmenkonzept zum Hygienemanagement bei Veranstaltungen

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