Der Abfallentsorgungsbetrieb Mettlach weist daraufhin, dass es für direkt benachbarte Grundstücke oder Mehrparteien-Haushalte die Möglichkeit einer Nachbarschaftstonne sowohl im Bereich Restabfall als auch beim Bioabfall gibt.

Eine Nachbarschaftstonne können zwei direkte Nachbarn mit dem nachfolgenden Antragsformular beantragen.

Hierzu muss sich ein Grundstückeigentümer verpflichtend bereit erklären die Gebühren für die Nachbarschaftstonne zu zahlen.

Es ist nicht möglich beiden Grundstückseigentümern den hälftigen Betrag zu berechnen.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Sachbearbeiterin, Frau Fixemer, Tel. 06864-8338 gerne zur Verfügung.