Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Abfallentsorgungsbetriebes

Der kaufmännische Abschluss des Wirtschaftsjahres 2022 wurde durch den Wirtschaftsprüfer Markus Hafner, Saarbrücken geprüft. Das Wirtschaftsjahr 2022 schließt mit einem Jahresgewinn in Höhe von 128.478,93 € ab.

Der Werksausschuss hatte bereits einstimmig beschlossen, die Empfehlung an den Gemeinderat, den Jahresabschluss 2022 des Abfalleigenbetriebes Mettlach

mit einer Bilanzsumme von                                            445.841,64 €,

der Summe der Erträge von                                          1.708.785,77 €,

der Summe der Aufwendungen von                              1.580.306,84 €

festzustellen und den Jahresgewinn in Höhe von          128.478,93 €

entsprechend § 8 Abs. 6 S 2 EigVO

zum Ausgleich eines Teilbetrages des Verlustvortrages zu verwenden.

Sodann folgte der Gemeinderat dieser Empfehlung und beschloss den Jahresabschluss entsprechend der Beratungsvorlage.

 

Wirtschaftsplan 2024 des Abfallentsorgungsbetriebes

Gemäß den §§ 12 ff. der Eigenbetriebsverordnung besteht für den Abfallentsorgungsbetrieb Mettlach die Verpflichtung einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Der Beratungsvorlage liegt der Wirtschaftsplan 2024 des Abfallentsorgungsbetriebs Mettlach als Entwurf bei, der die von der Firma INFA – Institut für Abfall, Abwasser und InfrastrukturManagement GmbH, Ahlen, zur Kalkulation der Abfallgebühren der Jahre 2022 – 2024 geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. veranschlagten Mengen zugrunde legt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 schließt im Erfolgsplan wie folgt ab: 

in den Erträgen mit                                                             1.694.002,36 €

in den Aufwendungen mit                                                   1.635.736,04 €

Jahresgewinn                                                                      58.266,32 €  

Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen mit          58.266,32 €

in den Ausgaben mit                                                           58.266,32 € ab.

Gemeinderatsmitglied Hell (FBM) äußerte seine Verwunderung über den starken Anstieg des EVS-Beitrages.

Der Gemeinderat folgte sodann der Empfehlung des Werksausschusses und verabschiedete den Wirtschaftsplan 2024 in der vorgelegten Form.

 

Bestellen eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2023-2025 des Abfallentsorgungsbetriebes

Die Prüfungen der Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes werden seit 2015 vom Wirtschaftsprüfer Markus Hafner durchgeführt. Herr Hafner hat erneut ein Angebot abgegeben. Der Werksausschuss empfahl einstimmig Herrn M. Hafner mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 – 2025 zu beauftragen.

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat dieser Empfehlung und beschloss einstimmig die Beauftragung des Wirtschaftsprüfers Markus Hafner mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023-2025.

 

Beitritt der Saarschleife Touristik GmbH & Co.KG zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“

Die wandertouristische Arbeit in der Premium-Wanderregion Saar-Hunsrück wurde bisher vom „Wanderbüro Saar-Hunsrück“ organisiert und koordiniert. Dieses Büro ist keine eigene Rechtsperson, sondern Teil des Eigenbetriebs Touristik der Gemeinde Losheim am See. Die betroffenen Städte und Gemeinden bzw. im Fall der Gemeinde Mettlach die Saarschleife Touristik finanzierten diese Arbeit bisher im Wege eines Marketingbeitrages auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags.

Diese bisherige Organisationsform kann laut Mitteilung des Wanderbüros vor allem aus steuerrechtlichen Gründen nicht mehr in dieser schlichten Organisationsform fortgeführt werden. Es wurde deshalb schon vor geraumer Zeit ein Prozess der Neustrukturierung des Wanderbüros angestoßen. Hierbei wurden zwei alternative Organisationsmodelle ausgearbeitet – die Ansiedlung bei einer bestehenden Destination Management Organisation (z. B. Hunsrück Touristik, Saarschleifenland Tourismus) und die Gründung eines neuen Vereins.

Die Vollversammlung aller Kommunen entschied sich in ihrer Sitzung vom 25.11.2022 mehrheitlich für die Gründung eines neuen Vereins mit einer hauptamtlichen Geschäftsführung und Sitz in Losheim am See.

In der Vollversammlung am 19.07.2023 wurden dann die Entwürfe einer Vereinssatzung, einer Beitragsordnung sowie von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und für einen Fachausschuss vorgestellt und vom Gremium mit kleineren Änderungswünschen einmütig begrüßt. Die Vereinsgründung soll auf der Grundlage dieser Dokumente auf einer Gründungsversammlung am 08.11.2023 erfolgen. Der Verein übernimmt die bisherigen Aufgaben des Wanderbüros. Alle Kommunen, die Anrainer des Saar-Hunsrück-Steigs und/oder Betreiber von Traumschleifen oder Traumschleifchen sind, sollen dem neuen Verein beitreten. 

Für die Gemeinde Mettlach wird vorgeschlagen, dass die Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG (ST) dem Verein als Mitglied beitritt, da von dort aus auch alle bisherigen Aufgaben dieser Zusammenarbeit und auch die Kosten übernommen wurden.

Die jährlichen Kosten betrugen bisher 9.400 € (netto). Nach dem neuen Finanzierungsmodell wären dies 8.700 € (netto). Insofern ergeben sich für die ST keine Mehrkosten.

Es sei darauf hingewiesen, dass in diesem Zusammenhang von Seiten der Gemeinde Mettlach angeregt wurde, aus Gründen der Rechtssicherheit auch formal die Möglichkeit der Mitgliedschaft einer solchen Gesellschaft in § 4 der Satzung aufzugreifen.

Nach dem Gesellschaftsvertrag der ST-GmbH &. Co. KG bedürfen Beteiligungen an Unternehmen, zu denen auch solche Vereine gehören, der Zustimmung des Kommanditisten (Gemeinde Mettlach) durch den Bürgermeister. Da es sich bei solchen Beteiligungen zudem um dem Gemeinderat nach § 35 KSVG vorbehaltene Aufgaben handelt, ist die Zustimmung des Bürgermeisters in diesem Falle an die Zustimmung des Gemeinderates gekoppelt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Beitritt der Saarschleife Touristik GmbH & Co. KG zum Verein „Wanderregion Saar-Hunsrück e.V.“ sowie die beschriebene Ergänzung des § 4 der Satzung.

 

Ergänzungssatzung „KiTa – Britter Straße“ im Ortsteil Mettlach der Gemeinde

Mettlach

– Prüfung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB;

– Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

 Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen des KiTa-Neubaus in der Britter Straße ist die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB notwendig.  Bislang ist der Planbereich gem. den Regelungen des § 35 BauGB zu beurteilen. Durch die Aufstellung dieser Satzung ist eine zukünftige Bebauung innerhalb des Plangebietes nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. den nach § 9 Abs. 1 BauGB getroffenen Festsetzungen möglich. 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt. Aus diesen Beteiligungsschritten haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Änderungswünsche und Hinweise wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

In seiner Sitzung am 19.10.2023 hat der Bauausschuss einstimmig dem Gemeinderat hinsichtlich der Abwägung gemäß Beschlussvorlage sowie dem Satzungsbeschluss die Empfehlung zum Beschluss ausgesprochen. Auch der Ortsrat Mettlach hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss einstimmig zugestimmt.

Auf Nachfrage von Gemeinderatsmitglied Lion (FBM) wie mit dem belasteten Boden umgegangen werde, erläuterte der Vorsitzende, dass hierzu ein größerer Bodenaustausch geplant sei, wobei die Kosten derzeit noch nicht feststünden. Einen Satzungsbeschluss bedürfe es hierfür nicht, da ohne einen Bodenaustausch ohnehin keine Baugenehmigung erteilt werden würde. Er kündigte an, den Punkt im Nicht-Öffentlichen-Teil der Sitzung unter dem abgesetzten TOP 15a näher zu erläutern.

Gemeinderatsmitglied Halberstadt (FDP) fragte daraufhin, ob die entstehenden Kosten vom Kaufpreis des Geländes abgezogen werden könnten. Das musste der Vorsitzende unter Vorbehalt verneinen.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) erinnerte daran, dass Gemeinderatsmitglied Halberstadt aufgrund der hohen Schadstoffbelastung zu Beginn der Beratungen zu diesem Bauvorhaben von der Wahl dieses Standortes abriet. Auch die FBM habe diese Bedenken geteilt. Mit Rücksicht auf das relativ knappe Votum der Elternschaft haben man sich aber dennoch einstimmig für diesen Standort entschieden. Vor diesem Hintergrund falle es ihm schwer, jetzt für die Ergänzungssatzung zu stimmen, obgleich die grundlegende Entscheidung bereits gefallen sei. Im Nachhinein möchte er festhalten, dass dies laut Ansicht der FBM die falsche Standortwahl war. Trotzdem wird die FBM die Ergänzungssatzung mittragen, da man das Vorhaben zu diesem Zeitpunkt nicht aufhalten wolle.

Einstimmig, bei einer Enthaltung beschloss der Gemeinderat sodann

  1. a) die im Rahmen des Planverfahrens zur Ergänzungssatzung „KiTa – Britter Straße“ vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der Beratungsvorlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen abzuwägen und
  2. b) den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „KiTa – Britter Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, zu fassen.

 

Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Trierer Straße“ im Ortsteil Weiten der Gemeinde

Mettlach

– Prüfung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB;

– Satzungsbeschluss gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB

 Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses soll eine Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB erlassen werden.

Bislang ist der Planbereich gem. den Regelungen des § 35 BauGB zu beurteilen. Durch die Aufstellung dieser Satzung ist eine zukünftige Bebauung innerhalb des Plangebietes nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB i.V.m. den nach § 9 Abs. 1 BauGB getroffenen Festsetzungen möglich.  Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.07.2023 den Aufstellungsbeschluss gefasst, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB wurden nun durchgeführt. Aus diesen Beteiligungsschritten haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Änderungswünsche und Hinweise wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.10.2023, einstimmig dem Gemeinderat hinsichtlich der Abwägung gemäß Beschlussvorlage sowie dem Satzungsbeschluss die Empfehlung zum Beschluss ausgesprochen. Auch der Ortsrat Weiten hat in seiner Sitzung am 25.10.2023 der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss einstimmig zugestimmt.

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss einstimmig

  1. die im Rahmen des Planverfahrens zur Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Trierer Straße“ vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbarkommunen abzuwägen und
  2. den Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Wohnbebauung Trierer Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung, zu fassen.

 

Entwurf einer Verordnung zum Landesentwicklungsplan (LEP) Saarland 2030

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 3 Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) i.V.m. § 9 Raumordnungsgesetz (ROG)

 Die Landesregierung des Saarlandes hat am 18. Juli 2023 den 1. Entwurf des LEP Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichts zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeit beschlossen. Die Gemeinden haben Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 30.11.2023.

Zu diesem Zweck hatte die Gemeinde agstaUmwelt GmbH mit der Erarbeitung eines Berichtes zur Überprüfung des Entwurfes LEP 2030 vor dem Hintergrund der aktuellen städtebaulichen Ziele der Gemeinde Mettlach beauftragt. Dieser Bericht liegt der Beratungsvorlage bei.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 beraten und keine Beschlussempfehlung an den Gemeinderat ausgesprochen. Seitens der CDU-Fraktion wurde in dieser Sitzung mitgeteilt, dass ihre Fraktion und die CDU-Ortsratsmitglieder der Ortsräte in einer Klausurtagung sich mit dem LEP befassen werden und zur Gemeinderatssitzung eine eigene Stellungnahme vorlegen werden.

Die Stellungnahmen der Ortsräte wurden der Beratungsvorlage beigefügt.

Seitens der Verwaltung wird noch ergänzend auf die städtebaulichen Ziele bezüglich der gemeindlichen Planungen auf dem Areal der ehemaligen Mosaikfabrik im Ortsteil Mettlach hingewiesen. Es wird empfohlen, in der Stellungnahme die dortige Sonderentwicklung in besonderem Maße hervorzuheben.

Gemeinderatsmitglied Lion (FBM) erfragte die konkrete Stellungnahme der Gemeinde zu „Punkt 5 Fazit“ des vorliegenden Berichtes.

Der Vorsitzende erläuterte daraufhin, dass es Ziel sei, sich den vorliegenden Bericht zu eigen zu machen und nach Einarbeitung der Stellungnahmen der Ortsräte sowie der Anmerkungen der Gemeinde als Stellungnahme der Gemeinde an die Landesregierung zurückzusenden.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) erfragte die Stellungnahme der CDU, da diese sich in einer eigens dafür anberaumten Klausurtagung zu diesem Entwurf beraten hatte. Weiterhin merkte er den Umfang und die Komplexität des Entwurfs an und den Mangel an anwesenden Experten von Seiten der Firma agstaUmwelt GmbH in der Sitzung des Bauausschusses. Da die Beratungen dieses Ausschusses, der ohne Experten tagte, an die Ortsräte weitergegeben wurden, hätten auch die Ortsräte keine angemessenen Erläuterungen zum vorliegenden Entwurf greifbar gehabt. Allgemein habe er den Eindruck, dass man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht angemessen mit dem Landesentwicklungsplan beschäftigt habe.

Dem entgegnete der Vorsitzende, dass den Mitgliedern des Bauausschusses mitgeteilt wurde, dass wider Erwarten keine Ansprechpartner der Firma agstaUmwelt GmbH an der Sitzung teilnehmen werden. Keiner der anwesenden Mitglieder habe daraufhin die Ansetzung einer neuen Sitzung gefordert. Im Hinblick auf die Ortsräte, betonte der Vorsitzende, dass diese, und insbesondere die Ortsvorsteher, selbst in der Pflicht wären, Experten zu ihren Sitzungen zu laden, sofern dies für notwendig erachtet wird. Weiterhin hätte es allen Ortsvorstehern freigestanden an der Sitzung des Bauausschusses teilzunehmen. Abschließend wies er den Vorwurf zurück, man habe sich nicht angemessen mit dieser Thematik beschäftigt.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) betonte die Wichtigkeit der Stellungnahmen der Ortsräte, denn niemand kenne seinen Ort so gut wie die Ortsräte selbst. Er begrüßte daher die entsprechenden Stellungnahmen. Allgemein sei die CDU sehr zufrieden mit dem vorliegenden Entwurf, da die Firma agstaUmwelt GmbH die Gemeinde schon lange betreue und ihre Anliegen entsprechend gut wiedergäbe. Was er eher als kritisch sähe wäre die kurze Rückmeldungsfrist. Abschließend gab er zu bedenken, dass es sich bei dieser Stellungnahme lediglich um eine nicht bindende Empfehlung handele. Es gäbe keinerlei Garantie, dass die geäußerten Vorschläge tatsächlich umgesetzt würden.

Letzterem schloss sich der Vorsitzende an. Die abschließende Abwägung obliege der Behörde, wodurch die Gemeinde in diesem Fall lediglich Anmerkungen machen könne.

Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzendem Badelt (FBM) sagte der Vorsitzende zu, die finale Stellungnahme zur Kenntnis an die Gemeinderatsmitglieder weiterzuleiten.

Nach eingehender Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann einstimmig bei zwei Enthaltungen die Abgabe zu denen unter dem Fazit (Kapitel 5) aus dem Bericht der agstaUmwelt GmbH aufgeführten Punkte sowie den verwaltungsseitig vorgeschlagenen Ergänzungen.

 

Standortkonzept: Multimodaler Mobilitätshub in der Gemeinde Mettlach; Ortsteil

Orscholz, Sportplatz

Im Rahmen der „Standortstudie Multimodale Mobilitätshubs im Landkreis Merzig-Wadern“ wurde der gesamte Landkreis auf die Frage hin untersucht, an welchen Standorten die Einrichtung von Multimodalen Mobilitätshubs möglich sind.

Diese wurden in der Beratungsvorlage wie folgt erläutert:

Als Multimodale Mobilitäts-Hubs werden Infrastrukturen bezeichnet, an denen verschiedene Verkehrsmittel vernetzt werden und Ein- und Umstiegsoptionen von einem auf das andere Verkehrsmittel möglich sind – vom Pkw oder dem Fahrrad, Pedelec oder E-Bike auf den ÖPNV. Die Standorte sind mit entsprechenden Infrastrukturen wie sichere Parkmöglichkeiten, Ladestationen für E-Bike und E-Autos sowie Haltestellen des ÖPNV ausgestattet. Diese Knotenpunkte dienen dazu, dass die vorhandenen Verkehrsmittel effizienter ausgelastet werden und weniger Verkehr auf der Straße entsteht. Multimodale Mobilitätshubs können an bereits vorhandenen Strukturen wie „park and ride“ sowie „bike and ride“ Angeboten eingerichtet werden. Durch die Erweiterung und den bedarfsorientierten Ausbau dieser Standorte mit Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder den Anschluss an weitere Mobilitätsangebote werden bereits bestehende Strukturen aufgewertet. Darüber hinaus können an Mobilitätshubs weitere Versorgungsinfrastrukturen, wie Post und Paketdienste, Nahversorgungsangebote (z.B. Backwaren oder Cafés) oder Veranstaltungs- und Kulturräume angegliedert sein. Die räumliche Nähe zu weiteren Versorgungsangeboten (Kitas, Schulen) ist von Vorteil.

Die eingangs genannte Studie kam zu dem Ergebnis, dass es 8 priorisierte Standorte im Landkreis Merzig-Wadern gibt. Weitere 11 Standorte könnten durch Ergänzung von Ausstattung (z.B. Ladestationen) für bestimmte Nutzergruppen (z.B. Touristen) aufgewertet werden. In Einzelgesprächen mit Vertreter*innen aller Kommunen wurden die untersuchten Standorte abgestimmt. Eine Besonderheit kommt den Gemeinden im Grenzraum zu Luxemburg zu. Hier spielt der grenzüberschreitende Pendlerverkehr zwischen den Wohnorten in Deutschland und den Arbeitsstandorten in Luxemburg eine besonders tragende Rolle. Gerade an den Grenzübergängen „Moselbrücken“ kommt es täglich zu Staus und auf luxemburgischer Seite zu einer Überlastung der Parkplätze. Die kostenlose Nutzung des ÖPNV in Luxemburg begünstigt zusätzlich, dass viele Arbeitnehmer täglich über die Grenze fahren und dort in den ÖPNV einsteigen. Aufbauend auf der genannten Standortstudie sind nun die Standorte „Im Niederborn“ in Perl und „Am Sportplatz“ (Moselstraße) in Orscholz genauer betrachtet und untersucht worden.

In einem gemeinsamen Termin am 09. Oktober wurde das Vorhaben mit Vertretern des Ortsrates Orscholz, den an den Standort in Orscholz angrenzenden Vereinen sowie einer Vertreterin des Landkreises Merzig-Wadern und dem Planungsbüro WSV besprochen und ergänzt. Der Ortsrat Orscholz hatte in der Folge in seiner Sitzung am 02.11.2023 hierüber beraten und der vorliegenden Planung einstimmig zugestimmt.

Nach der Zustimmung des Gemeinderates zu dieser Planung soll in einem letzten Schritt die Kostengrundlage erstellt werden, die dann für weitere Überlegungen und konkrete Planungen für die Umsetzung von Multimodalen Mobilitätshubs in der Grenzregion Deutschland-Luxemburg dienen soll.

Bürgermeister Kiefer wies ergänzend darauf hin, dass mit der Zustimmung zu dieser Planung noch keine Mitfinanzierungszusage erteilt werde. Die Förderquote liege bei 90-95 %.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser begrüßte diese Planung ausdrücklich; auch in Bezug auf geplante Schnelllade-Infrastruktur. Auch Grünen-Fraktionssprecher Dillschneider sprach sich für die Realisierung eines solchen Projektes aus, insbesondere auch im Zusammenhang mit „Park & Ride“. Ratsmitglied Lion (FBM) merkte kritisch an, dass die Ladestation besser am Spielplatz platziert werden sollte, um diesen besser vor Autoabgasen zu schützen.

 Sodann stimmte der Gemeinderat der vorgeschlagenen Planung zum „Multimodalen Mobilitätshub“ am Standort in Orscholz einstimmig zu.

 

Erlass einer Wahlwerbesatzung (Antrag der CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion hatte mit ihrer Email vom 28.09.2023 die Aufnahme des Erlasses einer Wahlwerbesatzung für die Hauptausschusssitzung am 18.10.2023 beantragt. Begründet wurde der Antrag damit, dass im kommenden Wahlkampf zu den Wahlen am 9.6.2024 ein übermäßiges Plakatieren verhindert werden soll. Verwaltungsseitig wurde dem Ausschuss dazu ein auf die Gemeinde Mettlach zugeschnittener Entwurf als konkrete Beratungsgrundlage vorgelegt.

Der Hauptausschuss hatte mehrere Änderungsvorschläge erarbeitet, welche in den Satzungsentwurf eingearbeitet wurden.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) bedankte sich für die konstruktiven Beratungen im Rahmen der Hauptausschusssitzung und bat die Mitglieder des Gemeinderates um Zustimmung zur vorgelegten Satzung.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) begrüßte ausdrücklich, dass der Bereich um die Schulen von Plakatierungen ausgenommen worden war. Er kündigte von Seiten der Grünen an, dass die Partei plane, weniger als die per Satzung zulässige Anzahl an Plakaten für den Wahlkampf zu verwenden.

Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) appellierte ebenso für eine Selbsteinschränkung der Parteien. Nichtsdestotrotz begrüße er den Vorstoß der CDU. Er gab jedoch zu bedenken, dass durch die Unterscheidung zwischen „Parteien oder Wählergruppen, die bereits im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag, im Saarländischen Landtag, im Kreistag, im Stadtrat oder mindestens einem Ortsrat vertreten sind“ und „Sonstigen Parteien oder Wählergruppen“ am Ortsrat vertreten sind, neu gegründete Parteien benachteiligt würden.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) begründete diese Unterscheidung mit der Vielzahl an neu gegründeten Parteien besonders im Zuge der Wahl des Europaparlaments. Dies würde zu übermäßig vielen Plakaten führen. Er verwies ebenso darauf, dass dieses Thema im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses nicht zur Sprache gekommen war.

Der Vorsitzende stimmte seinem Vorredner zu und verwies darauf, dass durch die Vielzahl an neuen Parteien in Kombination mit der Anzahl an gleichzeitig stattfindenden Wahlen, gerade zu ein Schilderwald entstehen würde, den man im Kern mit dieser Satzung vermeiden wollte.

Gemeinderatsmitglied Halberstadt (FDP) begrüßte den Vorstoß der CDU, hätte aber für eine noch stärkere Limitierung plädiert. Er hätte sich im Übrigen eine Plakatwand gewünscht, die aber aufgrund der Vielzahl der Parteien, besonders auf EU Ebene, derzeit unrealistisch erscheine.

Der Vorsitzende stimmte dem zu, berichtete aber, dass er im Austausch mit einem Amtskollegen in Erfahrung gebracht hatte, dass eine solche Plakatwand in der Praxis wenig Erfolg gebracht hatte.

Auf Nachfrage von Fraktionsvorsitzender Badelt (FBM) ob die Unterscheidung zwischen etablierten und neuen Parteien rechtlich so zulässig sei, entgegnete der Vorsitzende, dass man sich hierbei auf die Kollegen aus Merzig verlassen würde, deren Satzung als Vorbild diente. Fraktionsvorsitzender Badelt merkte weiter an, dass die Satzung von einem „Stadtrat“ spreche, und nicht von einem „Gemeinderat“ wie es für die Gemeinde Mettlach zutreffend wäre. Der Vorsitzende versprach diesen redaktionellen Fehler zu korrigieren.

Gemeinderatsmitglied Schiffler (SPD) regte an, alle Parteien gleich zu behandeln und für alle Parteien die reduzierte Anzahl an Plakaten entsprechend §6(1)2. vorzusehen. Dadurch könne man die Gesamtzahl an Plakaten weiter reduzieren.

Der Vorsitzende warf hierbei die Frage auf, warum dieser Punkt nicht bereits im Hauptausschuss vorgebracht wurde. Sinn und Zweck der Hauptausschusssitzung sei eine Vorberatung über die vorliegende Satzung gewesen, um die Beratungen im Gemeinderat zu beschleunigen.

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) würde die Anregung des Gemeinderatsmitglieds Schiffler zwar mittragen, schloss sich dem Vorsitzenden aber an.

Aufgrund der nun bevorstehenden Wahl plädierte Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) dafür die Satzung nach Vorlage zu verabschieden und bei Bedarf im Nachgang nachzubessern. Sollte man nun neue Diskussionen entfachen, sei es unrealistisch die Satzung bis zum Beginn des Wahlkampfes zu verabschieden.

Nach eingehenden Beratungen stimmte der Gemeinderat sodann einstimmig für den Erlass einer Wahlwerbesatzung entsprechend der Beratungsvorlage.

 

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

Radverkehrskonzept Workshop zur Bürgerbeteiligung

Bürgermeister Kiefer teilte mit, dass die Erarbeitung eines Radverkehrskonzepts in die nächste Runde gehe. Am 11. Januar 2024 um 18:00 sei ein Workshop zur Bürgerbeteiligung im großen Saal des Cloef Atriums geplant.

 

Haushaltsgenehmigung

Der Vorsitzende teilte mit, dass der Gemeindehaushalt für das laufende Kalenderjahr am 02. November 2023 genehmigt wurde.

 

Baumfällungen zwischen Mettlach und Saarhölzbach

Bürgermeister Kiefer teilte weiterhin mit, dass Baumfällungen zur Verkehrssicherung an der Bahnstrecke zwischen Mettlach und Saarhölzbach notwendig seien. Hierfür wurde das Ingenieurbüro SBS Ingenieur beauftragt. Der Auftragswert beläuft sich auf 17.814,70€. Für die Fällung der Bäume wurden Baumpfleger beauftragt. Der Auftragswert hierfür beträgt 1255€.

 

Interessenbekundungsverfahren Schloss Ziegelberg

Gemeinderatsmitglied Thul (CDU) regte an, dem Gemeinderat den Stand des Interessenbekundungsverfahren zum Schloss Ziegelberg mitzuteilen.

Der Vorsitzende erläuterte hierzu, dass der geplante Start für das Interessenbekundungsverfahren aufgrund der anstehenden Wahl nach hinten verschoben wurde. Der neue Zeitplan werde derzeit erarbeitet und in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt. Geplant sei, die finale Entscheidung in diesem Verfahren mit dem neu konstituierten Gemeinderat und den neuen Ortsräten nach Ende der Sommerferien 2024 zu fällen.

 

Hinweisschild Schloss Ziegelberg

Gemeinderatsmitglied Halberstadt (FDP) regte an das Hinweisschild Schloss Ziegelberg in der Siebendstraße in Mettlach wieder anzubringen, damit Interessenten das Objekt auch finden könnten. Dieses Schild sei in der Vergangenheit entfernt worden.

 

Parksituation und Unrat „In Droschelt“

Gemeinderatsmitglied Thielmann (SPD) regte an, dass die Verwaltung die Parkplatzsituation „In Droschelt“ in Saarhölzbach überprüfe. Seiner Ansicht nach sei die Parksituation in dieser Straße zugespitzt, wodurch zum Teil Schulbusse und LKWs nichtmehr durch die Straße passten.

Des Weiteren befänden sich in dieser Straße noch drei leerstehende Bauobjekte. An den angrenzenden Bürgerstiegen dieser Grundstücke habe sich Unrat angesammelt. Er würde die Verwaltung darum bitten, die Eigentümer zur Beseitigung dieser Verunreinigung anzuhalten.

  

Auftragsvergaben

Neubau KiTa – Britter Straße im Ortsteil Mettlach, Geothermie-Anlagen

Für den geplanten Neubau der Kindertagesstätte in Mettlach wurden die Arbeiten zur Errichtung einer geothermischen Anlage ausgeschrieben. Hierzu zählt u.a. das Herstellen von senkrechten Erdwärmesonderbohrungen mit einer maximalen Bohrtiefe von 99 m.

Der Gemeinderat beschloss den Auftrag zur Errichtung einer geothermischen Anlage zum Angebotspreis von 67.681,25 € an die Firma HTS GmbH aus Neunkirchen zu vergeben.

 

Grundschule und freiwillige Ganztagsschule im Ortsteil Mettlach, Lieferung und Montage von außenliegenden Sonnenschutzanlagen

Die Gemeinde Mettlach beabsichtigt die Klassenräume der Grundschule und die Räumlichkeiten der Freiwilligen Ganztagsschule mit außenliegenden Sonnenschutzanlagen zu versehen. Diese Maßnahme wurde aufgrund der erhöhten Temperaturen in den Sommermonaten und der in der Grundschule neu angeschafften interaktiven Tafeln erforderlich. Weiterhin werden die Klassenräume und die Räumlichkeiten der Freiwilligen Ganztagsschule mit Insektenschutzgittern versehen. 

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe an die Firma Jörg Löwenbrück GmbH aus Wadgassen, zur Lieferung und Montage einer außenliegenden Sonnenschutzanlage in Höhe von 137.044,57 €.

 

Neubau eines Kultur- und Begegnungszentrum im Ortsteil Orscholz, Moselstraße 1, Elektroinstallationen

 Im Mettlacher Ortsteil Orscholz soll das ehemalige Wohn- und Bürogebäude in der Moselstraße 1 zu einem Kultur- und Begegnungszentrum umgebaut werden. Hierzu wurden die Arbeiten der Elektroinstallation ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro Röder GmbH aus Losheim in Höhe von 74.651,46 €.

 

Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Orscholz, Moselstraße 1, Elektroinstallationen

Im Ortsteil Orscholz soll die ehemalige Lagerhalle in der Moselstraße 1 zu einem Feuerwehrgerätehaus umgebaut werden. Hierzu wurden die Arbeiten der Elektroinstallation ausgeschrieben.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten an die Firma Elektro Röder GmbH aus Losheim in Höhe von 266.154,53 €.

 

Erneuerung Vorplatz Freibad im Ortsteil Mettlach

Es ist beabsichtigt, den Vorplatz mit Eingangsbereich am Freibad zu erneuern. Im Zuge der Arbeiten sollen neben der allgemeinen Erneuerung des Platzes auch die Treppenanlage und das Plateau vor dem Haupteingang vergrößert werden. Des Weiteren soll eine Rampe neu angelegt werden, um einen stufenlosen Zugang zum Haupteingang zu ermöglichen.

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe der Bauleistung an die Fa. LBD Bauunternehmung zum Angebotspreis von brutto 58.820,83€.

 

Stadtumbau West Ortsmitte Mettlach, BA 3a, Tiefbauarbeiten

Im Zuge der Gesamtmaßnahme zur Mettlacher Runde wurden Anfang des Jahres die Bauabschnitte BA1, BA2 und BA5 fertiggestellt. Nun steht der nächste Teilabschnitt an. Der BA 3a – FOC schließt an die bereits fertiggestellte Durchwegung des Abteiparks an und verläuft parallel der Bahnhofstraße in Richtung Saar.  

Der Gemeinderat beschloss die Auftragsvergabe der Bauleistungen an die Firma dittgen Bauunternehmen GmbH aus Schmelz zum Angebotspreis von brutto 789.488,85 €.