Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Anfrage des Herrn Michael Müller

Die vorliegende Anfrage, so Bürgermeister Kiefer, befasse sich mit einem vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes gegen die Gemeinde Mettlach erwirkten Urteil betreffend die öffentliche Abwasserentsorgung im Bereich der Martinstraße im Ortsteil Tünsdorf und ziele auf die Information des Gemeinderates wie auch auf die Konsequenzen aus dem Urteil ab. In Beantwortung der Fragen teilte Kiefer mit, dass er den Bau-, Vergabe und Friedhofsausschuss in seiner Sitzung am 09.11.2022 über den ergangenen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 07.11.2022 betreffend die Abweisung des Antrags auf Zulassung der Revision sowie die heraus resultierende Rechtsfolge für die Gemeinde informiert habe. Hinsichtlich des angefragten Maßnahmenkataloges zur Umsetzung des Urteils teilte er mit, dass bis dato noch keine Baumaßnahmen erfolgt seien. Die Gemeinde habe zwischenzeitlich ein Fachbüro mit der Planung eines neuen Kanals vom RBB Bonnerbach bis zur Bachverrohrung in der Mühlenstraße einschließlich dem Bau eines Drosselschachtes beauftragt. Aufbauend auf diese Planungen werde dann ein entsprechender Genehmigungsantrag bei der obersten Wasserbehörde gestellt.

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) sprach die Bedenken in der Tünsdorfer Bevölkerung bezogen auf die Realisierbarkeit von neuen Bauvorhaben an und bat deshalb um eine beschleunige Behandlung und Vorstellung der Pläne im Bauausschuss. Diese Sorgen relativierte der Vorsitzende mit dem Hinweis, dass es gerade darum gehe, alternativ andere Wege der Entwässerung ohne Inanspruchnahme der Grundstücksflächen des Klägers auszuarbeiten.

Antrag der Bündnis90/Grüne auf Änderung der Niederschrift vom 28.03.2023

Der Vorsitzende erteilte Fraktionsvorsitzenden Dillschneider (Grüne) mit der Aufforderung das Wort, seinen Änderungsantrag zu begründen. Dillschneider verwies auf die Darlegungen in seiner den Ratsmitgliedern vorliegenden schriftlichen Eingabe zur Änderung der Niederschrift betreffend die Beratungen im Zusammenhang mit dem Haushalts- bzw. Stellenplan 2023 und der vorgeschlagenen Stellenausweitung zugunsten der Digitalisierungsaufgaben bzw. der Grünanlagenpflege und erläuterte ergänzend, dass seine Aussagen im Protokoll derart stark verkürzt worden seien, dass sie nicht mehr dem Gesagten entsprächen. Er bat um folgende Ergänzungen: „Hierfür forderte er jedoch, dass die Kosten hierfür beispielsweise über eine Tourismusabgabe gegenfinanziert werden müssen. Er kritisierte das fehlende Konzept für die Stelle des Informatikers. Dillschneider kündigte an, dem Haushalt nicht zuzustimmen, weil im Bereich des Forsts bislang nicht die in den Vorjahren besprochenen Veränderungen umgesetzt wurden. Er bemängelte höhere Verwaltungskosten.“ Darüber hinaus bat er um Korrektur weiterer Passagen, im Zusammenhang mit der Erstellung eines ökologischen Konzepts für die Gemeinde, die – nach seinem Dafürhalten – nicht nachvollziehbar protokolliert seien.

Mit 7 Ja-Stimmen, bei 20 Enthaltungen, folgte der Gemeinderat dem eingereichten Antrag auf Änderung der Niederschrift vom 28.03.2023.

Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept für die Gemeinde Mettlach

Als Vertreterin des mit der Erstellung des Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzeptes für die Gemeinde Mettlach beauftragt Planungsbüros Hömme begrüßte der Vorsitzende Frau Caroline Liebscher und bat diese um Präsentation der erarbeiteten Konzeptstudie. Frau Liebscher verwies auf die umfassende Vorstellung des Konzeptes im Bauausschuss und ging in einer zusammenfassenden Darstellung auf die grundsätzliche Bedeutung der Starkregenproblematik, die Bedeutung des Beteiligungsverfahren, den erarbeiteten Maßnahmen- und Priorisierungskatalog sowie die daraus resultierenden Zuständigkeiten ein. Rückblickend auf die tragischen Folgen des Starkregenereignisses im Ahrtal machte sie deutlich, dass die Verantwortung und Zuständigkeit für die Starkregenproblematik nicht ausschließlich bei der öffentlichen Hand liegen, sondern ebenso auch die Eigenvorsorge der Privaten umfasse. Das erarbeitete Konzept fuße auf einem intensiven Austausch mit Fachverbänden und Fachbehörden sowie einer Vielzahl von Bürgerforen. Nach der Vorstellung der Ergebnisse würden diese in sogenannten Gefahrenkarten aufgearbeitet und die Maßnahmensteckbriefe zu Jedermanns Information im Internet einzusehen sein. In ihrem Überblick über die Maßnahmenpakete ging sie im Einzelnen auf die erarbeiteten Lösungsansätze wie die Verbesserung von Einlassbauwerken, Gewässerunterhaltung, Einrichtung von Trennsystemen und Fremdwasserentflechtung, die Reinigung von Straßeneinläufen, die Gewässerbegehungen, wie Überprüfung von Weiheranlagen und die notwendige Zuständigkeitsklärung durch das WSA ein. Außerdem erläuterte sie die für die jeweilige Maßnahme definierten Priorisierungen. Bedeutung erlange dieser Maßnahmenkatalog insbesondere aufgrund der Tatsache, dass nur darin aufgenommene Maßnahmen mit einer 70%-Förderung bezuschusst werden können. Für die Gemeinde Mettlach müsse es nun im weiteren Verfahren darum gehen, eine Priorisierung und Finanzierung abzustimmen und in den kommenden Jahren die dafür erforderlichen Haushaltsmittel einzubringen.

Bürgermeister Kiefer unterstrich diese Vorgehensweise und verdeutlichte, dass die Gemeinde mit dem erarbeiteten Maßnahmenkatalog in die Lage versetzt werde, die notwendigen Maßnahmen zu priorisieren, detailliert zu planen und kostentechnisch darzustellen oder auch bei der Planung von Neubaugebieten zu berücksichtigen. Eine vergleichbare Verantwortung treffe aber auch die Bürgerinnen und Bürger für den privaten Bereich, denn Eigentum verpflichte hier die Grundstückseigentümer ebenso.

In der sich anschließenden Aussprache beantwortete Frau Liebscher die aus den Reihen der Ratsmitglieder aufgeworfenen Nachfragen zu den ortsteilsbezogenen Maßnahmenvorschlägen.

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) begrüßte das Konzept, thematisierte aber auch die im Zuge der Bürgerforen erkannte schwache Resonanz aus der Bevölkerung. Bezüglich seiner Nachfrage zur Staffelung der Priorisierung und der zeitlichen Umsetzung, machte Frau Liebscher deutlich, dass der Gemeinde mit dem erarbeiteten Starkregenkonzept jetzt eine Handlungshilfe anhand gegeben sei, die bei der Planung künftiger Baumaßnahmen Berücksichtigung finden könne und gleichzeitig Fördermöglichkeiten eröffne. Die Umsetzung der Maßnahmen könne jedoch aufgrund der tatsächlichen und finanziellen Grenzen nur sukzessive erfolgen.

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) unterstrich die Wichtigkeit des Projekts. Er sah in dem vorliegenden Starkregenkonzept eine hilfreiche Entscheidungsgrundlage für künftigen Baumaßnahmen der Gemeinde. Dass trotz der Geschehnisse der jüngsten Vergangenheit nur ein eher geringes Bürgerinteresse zu verzeichnen gewesen sei, hielt er für sehr bedauerlich, machte aber deutlich, dass dennoch auch die Verantwortlichkeit des Einzelnen gefordert sei.

Abschließend folgte der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss die Annahme

  • des vorgelegten Konzeptentwurfs zur Starkregen- und Hochwasservorsorge für die Gemeinde Mettlach
  • sowie der erarbeitete Maßnahmenpriorisierung.

Bebauungsplan „Wohnen. Leben. Arbeiten. Ehemaliges Gelände Reiland“ auf Gemarkung Weite

  1. Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB;
  2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Mit dem in der Gemeinderatssitzung im Juli 2022 gefassten Aufstellungsbeschluss beabsichtigt die Gemeinde die planungsrechtliche Voraussetzung zur Nachnutzung und Revitalisierung einer ehemals als Schreinereibetrieb genutzten Gewerbefläche herzustellen, zielgerichtet auf die Schaffung von Wohnraum sowie die Ansiedlung von Büros und Dienstleistern. Bürgermeister Kiefer informierte, dass in dem angestoßenen Verfahren zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung einschließlich der Anhörung der Träger öffentlicher Belange erfolgt sei. Diese Beteiligungsschritten hätten keine, die Grundzüge der Planung tangierenden Änderungen ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Änderungswünsche und Hinweise seien zwischenzeitlich in die Planunterlagen eingearbeitet. Zu den Abwägungsergebnissen aus dem Beteiligungsverfahren als auch zum Satzungsbeschluss habe der Bauausschuss dem Gemeinderat die Annahme empfohlen. Dem folgten auch die Ortsräte von Orscholz und Weiten, die sich im Rahmen ihrer Anhörung hierzu positiv erklärt hätten. Bürgermeister Kiefer wies darauf hin, dass der Investor die für das weitere Verfahren noch ausstehenden ergänzenden Dokumente bis zum heutigen Sitzungstag noch nicht habe einreichen können und schlug deshalb vor, den Satzungsbeschluss erst dann zur Rechtskraft zu bringen, wenn die fehlenden Unterlagen der Verwaltung zugegangen seien.

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss jeweils einstimmig

  • die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, entsprechend der vorgelegten Unterlagen, und die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planungen

sowie

  • den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen.Leben.Arbeiten. Ehemaliges Gelände Reiland“; vorbehaltlich der Vorlage der noch ausstehenden Dokumente.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiplinger Hof“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Faha

  1. Abwägung der im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
  2. Vorhaben und Erschließungsplan
  3. Entwurfsannahme und Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Auf Anregung der Käufer des Anwesens hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.10.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reiplinger Hof“ gefasst. In diesem Verfahren wird gleichzeitig die Änderung des entsprechenden Teilbereichs des Flächennutzungsplans notwendig. Mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan verfolgt das Investorenehepaar das Ziel, das leerstehende und im Zerfall befindliche Anwesen neu zu beleben und hier einen Biobauernhof zu etablieren. Baulich geplant sind die Errichtung eines Wohngebäudes mit Wirtschaftstrakt und weitere einzelnstehende landwirtschaftliche Gebäude. Zum aktuellen Verfahrensstand berichtete Bürgermeister Kiefer, dass die von den in das Beteiligungsverfahren eingebundenen relevanten Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise in einer Abwägungssynopse aufgearbeitet worden seien. Zu den Abwägungsergebnisse als auch zum Satzungsbeschluss habe der Bauausschuss dem Gemeinderat die Annahme empfohlen. Ebenso habe der Ortsrat Faha im Rahmen seiner Anhörung ein positives Votum abgegeben.

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bauausschusses und beschloss jeweils einstimmig sodann entsprechend der Beschlussvorschläge:

  • die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen – entsprechend der Abwägungssynopse – und die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planungen
  • bezüglich des Vorhaben- und Erschließungsplanes
  • und ebenso bezüglich der Annahme und öffentlichen Auslegung des vorgelegten Entwurfs des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reiplinger Hof“ bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Planzeichnung zur Flächennutzungsplanteiländerung und der gemeinsamen Begründung des Umweltberichtes.

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Bürgermeister Kiefer informierte über das Verfahren zur Aufstellung der Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028. Seitens der Gemeinde Mettlach seien hierzu mindestens 12 Personen zu benennen. Die heute im Gemeinderat zur Abstimmung stehende Vorschlagsliste beinhalte die rechtzeitig eingegangenen Rückmeldungen der Ortsräte ebenso wie persönliche Meldungen von interessierten Mettlacher Bürgerinnen und Bürgern. Im weiteren Verlauf werde die Vorschlagsliste öffentlich im Rathaus ausgelegt. Gegebenenfalls eingehende Einsprüche würden dann vom Ministerium der Justiz im weiteren Verfahren bewertet.

Bei drei Enthaltungen nahm der Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss die mit der Beratungsvorlage vorgelegte Vorschlagsliste in Gänze an.

Jahresabschluss 2020 des Gemeindewasserwerkes Mettlach

Bürgermeister Kiefer berichtete, dass der kaufmännische Abschluss des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2020 zwischenzeitlich durch den Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Markus Hafner geprüft vorliege und verwies auf die den Ratsmitgliedern zugegangenen Unterlagen, wie den Bericht, einschließlich Bestätigungsvermerk, sowie dem Lagebericht, einschließlich Anhang.

Der Jahresabschluss schließe wie folgt ab:
Bilanzsumme von                                                                             12.202.149,31 €
Summe der Erträge                                                                            1.885.725,79 €
Summe der Aufwendungen                                                              1.792.284,53 €

festzustellender Jahresgewinn                                                             93.441,26 €
(nach § 8 Abs. 6 EigVO auf neue Rechnung vorzutragen)

Der Werksausschuss hat in seiner letzten Sitzung sich eingehend mit dem Zahlenwerk befasst und dem Gemeinderat empfohlen, dieses wie vorgelegt festzustellen.

Ratsmitglied Zehren (FBM) begrüßte die Vorgehensweise, den Gewinn auf neue Rechnung vorzugetragen, da so in der Folge auf Gebührenerhöhungen verzichtet werden könne.

Einstimmig folgte der Gemeinderat der Ausschussempfehlung und beschloss die Feststellung des Jahresabschluss 2020 des Gemeindewasserwerkes in der vorgelegten Fassung.

Wirtschaftsplan 2023 des Gemeindewasserwerkes Mettlach

Bürgermeister Kiefer verwies auf die nach der Eigenbetriebsverordnung und der einschlägigen Betriebssatzung bestehende Verpflichtung zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Gemeindewasserwerk Mettlach und auf den der Beratungsvorlage beiliegenden Planentwurf für das Wirtschaftsjahr 2023. Der Plan sehe keine Gebührenerhöhung vor. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2023 schließe wie folgt ab:

Im Erfolgsplan

in den Erträgen mit                                                                                                   2.017.250,– €
in den Aufwendungen mit                                                                                       2.113.784,– €
Jahresverlust                                                                                                                  96.534,– €

Im Vermögensplan
in den Einnahmen mit                                                                                            1.9994.667,– €
in den Ausgaben mit                                                                                              1.9994.667,– €

Der mit 96.534 € ausgewiesene Verlust könne aus dem Gewinnvortrag ausgeglichen werden (Stand 31.12.20/ 1.228.178,85 €). Der Werksausschuss habe sich in seiner letzten Sitzung eingehend mit dem Wirtschaftsplanentwurf befasst und dem Gemeinderat die Verabschiedung in der vorliegenden Form empfohlen.

Einstimmig folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Werksausschusses und beschloss den Wirtschaftsplan 2023 des Gemeindewasserwerkes in der vorgelegten Fassung.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

a) Bauprogramm des LfS für Mettlach für die Jahre 2023-2025

Bürgermeister Kiefer informierte über den vom Landesamt für Straßenwesen vorgelegten Maßnahmenplan:

 

 

 

Geplant für

L177/L178

Orscholz;

Moselstraße/Saarburgerstraße

Umbau/Signalisierung Knotenpunkt

2024

M452

Orscholz;

Rewe

Instandsetzung der OD (Ausschreibung)

(Gleichzeitig Kanalbaumaßnahme

durch Gemeinde)

2024/

2025

M427/ L177

Weiße Mark-Orscholz

Erhaltung

n. b.

M452 / L 11

Orscholz – Oberleuken

Deckenbau

2025

N460 L 176

OD Mettlach bis BW 1

Deckenausbau

2025

b) Einladung zu SaarPedal

Bürgermeister Kiefer erinnerte an den autofreien Sonntag am 21.05.2023 und lud zur gemeinsamen Teilnahme ein.

Start ist um 10 Uhr im Stadtpark Merzig, um dann gemeinsam die Aktionszonen am Marktplatz Mettlach, an der Abtei-Brauerei und in Saarhölzbach anzufahren.

c) Freibadsaison 2023

Der Vorsitzende informierte über die Saisoneröffnung am 27.05.2023. Hinsichtlich der Eintrittspreise und der Öffnungszeiten ergäben sich keine Änderungen zum Vorjahr. Ab dieser Saison sei als weiterer Kundenservice die EC-Kartenzahlung vor Ort möglich.

d) Anfrage der Grünen

Der Vorsitzende informierte über eine Anfrage des Fraktionsvorsitzenden Dillschneider und beantwortete diese wie folgt:

  • Betreffend Holzeinschlag im Bereich der Premiumwanderwege (Rehaklinik, Weiße Mark) und Beschädigung der Wege

    Antwort: Im Gelände hinter dem Zaun der Rehaklinik war ein Bestand im Gemeindewald komplett vom Borkenkäfer befallen; etliche Bäume waren bereits umgefallen oder abgebrochen. Um Schaden von Wanderern und dem Betriebsgelände der Klinik abzuwenden, wurden die Bäume gefällt. Ein Teil wurde entfernt, der andere Teil verbleibt als Totholz auf der Fläche. Die angrenzenden Forstwege wurden für das Holzrücken verwendet. Die Arbeiten waren mit dem SaarForst abgesprochen.

  • Betreffend Einrichtung offizieller Mountainbikestrecken in der Gemeinde; Baubeginn, Förderverfahren und Genehmigungsstand

    Antwort: Das Projekt wird in Zusammenarbeit mit der Kreistourismusgesellschaft realisiert. Die Gesellschaft teilt mit, dass die Strecken noch nicht finalisiert seien, so dass der Förderantrag erst gegen Ende des Monats gestellt werden könne (Kostenschätzung für den gesamten Landkreis – ca. 450.000 €). Der konkrete Zeitplan muss mit Blick auf die konkrete Förderzusage, sodann mit dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden. Geplant ist, den Mettlacher Streckenabschnitt vorrangig zu realisiert.

e) Grünanlagenpflege auf Friedhöfen

Gemeinderatsmitglied Weber (CDU) sprach den Zustand des Friedhofs im Ortsteil Tünsdorf an und regt an, dort sehr kurzfristig Mäharbeiten durchzuführen.

Das Wetter der vergangenen Wochen hat auch auf den Grünflächen und den Friedhöfen der Gemeinde für ein enormes Wachstum gesorgt.

Aufgrund der Vielzahl an Flächen, die die Mitarbeiter des Bauhofes im gesamten Gemeindegebiet pflegen müssen, bedeutet dies eine kaum zu bewältigende Aufgabe.

Ich bitte deshalb um Verständnis, wenn das öffentliche Grün in diesen Wochen nicht in gewohnter Art und im üblichen Umfang gemäht und geschnitten werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, den gewohnten Zustand schnellstmöglich wieder herzustellen.

f) Bekanntmachung der Gemeinderatssitzung

Fraktionsvorsitzender Dr. Badelt (FBM) begrüßte die vollumfängliche Veröffentlichung der Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung und regt an, für künftige Veröffentlichungen an dieser Darstellung festzuhalten.

g) Halle an der Gemeinschaftsschule in Orscholz

Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) erinnerte an die ausstehende Brandschutzmaßnahme und informierte über das Ergebnis seiner Rücksprache mit dem Bauamt der Kreisverwaltung und regte an, hier aufgrund der Entwicklungen zunächst eine kostengünstigere Brandmeldeanlage zu installieren.

Bürgermeister Kiefer äußert diesbezüglich den Wunsch, dass der Landkreis in solchen Fällen bitte direkt auf die Gemeinde zukomme wolle.

 

Auftragsvergaben

a) Sanierung Eichenstraße im Ortsteil Weiten; Tiefbauarbeiten

Der bestehende Mischwassersammler in der Eichenstraße in Weiten muss erneuert werden. Im Zuge der Maßnahme werden auch die Wasserleitungen sowie die bestehenden Hausanschlüsse (für Kanal und Wasser) bis zur Grundstücksgrenze erneuert. Hierzu müssen Straßenbereich und Gehwege nahezu vollständig zurückgebaut und im Zuge der Maßnahme erneuert werden. Auf die erfolgte beschränkte Ausschreibung gingen fristgerecht drei Angebot ein. Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte wurde die Firma Kruchten aus Merzig mit ihrem Angebot in Höhe von 1.193.158,05 € beauftragt.

b) Spiel- und Sporthalle im Ortsteil Mettlach; Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der Entwässerung und Zufahrt

Im vergangenen Jahr wurde die Dachkonstruktion der Halle saniert. Für eine ordnungsgemäße Entwässerung des neuen Dachs ist noch die Erneuerung der bestehenden Entwässerungsleitungen erforderlich. Die Firma Kurchten aus Merzig erhielt zur Angebotssumme von 70.115,78 € den Auftrag.

c) Sanierung der WC Anlagen an der Lutwinuskirche Mettlach; Fliesenarbeiten

Im Rahmen der Sanierung der WC-Anlage an der Lutwinuskirche in Mettlach waren die Fliesenlegerarbeiten zu vergeben. Hierzu erhielt die Firma Fliesen Hupperich aus Tünsdorf mit einer Angebotssumme von 27.433,18 € den Auftrag.