Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Anfrage der Frau Jana Schulze (Schriftführerin des Löschbezirks Orscholz)

Die vorliegende Anfrage, so Bürgermeister Kiefer, befasse sich mit dem Fortschritt des Umbaus des Feuerwehgerätehauses in der Moselstraße 1. Einleitend wies Kiefer darauf hin, dass eine solche Anfrage grundsätzlich unzulässig sei, da zum einen eine Personenvereinigung nur durch seine gesetzlichen Vertreter eine solche Anfrage stellen könne – im vorliegenden Fall durch den Löschbezirksführer. Zum anderen werde diese Angelegenheit in der Tagesordnung behandelt und sei somit laut Satzung eigentlich unzulässig.

In Beantwortung auf die Frage teilte Kiefer dennoch mit, dass beabsichtigt war die Bauarbeiten in der Kalenderwoche 42 zu beginnen. Da jedoch die Ausschreibung der technischen Gewerke, die für ein schlüssiges Arbeiten unabdingbar sind, in Verzug geraten sei, verzögere sich der Baubeginn. Es sei beabsichtigt, die endgültige Vergabe der Gewerke in der im November terminierten Gemeinderatssitzung zu beschließen.

Änderung des Stadtumbaugebietes „Ortsmitte Mettlach“ gem. § 171b BauGB im Ortsteil Mettlach

Durch die angestrebte Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehemalige Mosaikfabrik und angrenzendes Umfeld“ nach § 142 BauGB ergäbe sich eine Überschneidung zweier bauplanungsrechtlich und städtebauförderungsrechtlich relevante Gebietsabgrenzungen. Vor Festlegung des Sanierungsgebietes sei daher eine flächenmäßige Änderung des Stadtumbaugebietes dahingehend erforderlich, dass die Grundstücke, die in die Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet „Ehemalige Mosaikfabrik und angrenzendes Umfeld“ aufgenommen werden sollen, aus dem Stadtumbaugebiet entlassen werden müssen.

Der Ortsrat Mettlach hatte in seiner Sitzung vom 20.09.2023 dieser Anpassung zugestimmt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Änderung des Stadtumbaugebiets nach § 171 b BauGB von derzeit rd. 76 ha auf 58 ha sowie die Entlassung der Grundstücke, welche Bestandteil der Sanierungssatzung zum Sanierungsgebiet „Ehemalige Mosaikfabrik und angrenzendes Umfeld“ nach § 142 BauGB werden sollen, aus dem Stadtumbaugebiet.

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ehemalige Mosaikfabrik und angrenzendes Umfeld“ im Ortsteil Mettlach

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB;

Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen;

Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB

In seiner Sitzung vom 13.07.2022 hatte der Gemeinderat die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 BauGB für das Sanierungsgebietes „Ehemalige Mosaikfabrik und angrenzendes Umfeld“ beschlossen. Diese Untersuchungen sind nun abgeschlossen.

Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.09.2023 einstimmig beschlossen, dem Gemeinderat hinsichtlich der Abwägung gemäß Beschlussvorlage, der Vorbereitenden Untersuchungen und der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets durch Satzungsbeschluss, vorbehaltlich der Stellungnahme des Ortsrates Mettlach, die Empfehlung zum Beschluss auszusprechen.

In seiner Sitzung vom 20.09. stimmte der Ortsrat Mettlach diesem Vorhaben zu.

Ohne weitere Aussprache beschloss der Gemeinderat sodann

  1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen,
  2. die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB, sowie
  3. die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im vereinfachten Verfahren nebst der Sanierungssatzung gemäß § 142 BauGB „Ehemalige Mosaikfabrik und angrenzendes Umfeld“.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Reiplinger Hof“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Faha

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB; 

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Die Angelegenheit war letztmalig Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Gemeinderates am 16.05.2023. In dieser Sitzung hatte der Gemeinderat den Durchführungsvertrag verabschiedet und die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, den Vorhaben- und Erschließungsplan, die Entwurfsannahme des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Flächennutzungsplanteiländerung für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Nach Abschluss der Beteiligungsschritte ergaben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung.

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Bau-, Vergabe- und Friedhofausschusses sowie dem positiven Votum des Ortsrates Faha und beschloss jeweils einstimmig sodann entsprechend der Beschlussvorschläge:

  1. die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen,
  2. den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Reiplinger Hof“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung mit Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan
  3. und ebenso bezüglich des abschließenden Beschlusses die Teiländerung des Flächennutzungsplanes.

Bebauungsplan „Moselstraße“ im Ortsteil Orscholz

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB;

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Moselstraße“ in Orscholz sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung geschaffen werden. Der der Beratungsvorlage beiliegende Bebauungsplan soll hierbei innerhalb seines Geltungsbereiches den rechtskräftigen Bebauungsplan „Großwies“ ersetzen.

Aufgrund des nach Auslegung/Beteiligung vorliegende Abwägungsmaterials wird empfohlen den Bebauungsplan in der der Beratungsvorlage beiliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

Der Ortsrat Orscholz hat der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss in seiner Sitzung am 04.09.2023 mit 8 Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme zugestimmt.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 07.09.2023 mit 8 Ja-Stimmen, bei einer Nein- Stimme und einer Enthaltung, unter der Voraussetzung, dass die Errichtung aller Gebäude entweder traufständig oder alle Gebäude giebelständig errichtet werden, dem Gemeinderat hinsichtlich der Abwägung gemäß Beschlussvorlage sowie dem Satzungsbeschluss die Empfehlung zum Beschluss ausgesprochen. Daraufhin wurde die Planzeichnung dahingehend angepasst.

Ratsmitglied Lion (FBM) bedauerte, dass die Beratungsvorlage fehlerhaft vorlag, da nur jede zweite Seite kopiert worden war. Weiterhin gab Sie zu Bedenken, dass die geplante Gebäudehöhe und der damit entstehende Schattenwurf eine ernsthafte Beeinträchtigung für die Anwohner darstellen würde.

Der Vorsitzende erinnerte an die dazu geführte Aussprache im Rahmen des Ortsrates, wo seiner Ansicht nach solche Themen ausreichend berücksichtigt worden seien.

Aus dem Publikum bat sodann Herr Christian Münch-Buchna, Anwohner im Jakob-Bechtel-Weg, um das Wort. Diesem Wunsch stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. In seinen Ausführungen machte er deutlich, dass seiner Einschätzung nach besonders die Höhe der Gebäude in einem Widerspruch zur geplanten „gebietstypisch, lockeren und licht- und luftdurchlässigen Bauweise“ steht. Er regte daher an, die geplanten Dimensionen zu überdenken.

Aufgrund der fehlerhaft vorliegenden Beratungsvorlage beantragte der Vorsitzende, die Vertagung der Thematik in die folgende Gemeinderatssitzung vom 11.10.2023. Der Gemeinderat folgte dem Vertagungsantrag einstimmig.

Bürgermeisterwahl 2024; Festlegung des Wahltermins

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Kommunalwahl 2024 auf den 09. Juni 2024 (Hauptwahl) und den 23. Juni 2024 (für eine eventuell erforderliche Stichwahl) zu terminieren.

Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche anlässlich der Kommunalwahlen 2024

Einleitend erläuterte der Vorsitzende, dass vor jeder Kommunalwahl die Wahlbereiche neu festgesetzt werden müssen. Hierzu konnte er auf folgenden Vorschlag hinweisen:

Wahlbereich I Mettlach

Wahlbereich II Saarhölzbach

Wahlbereich III Orscholz

Wahlbereich IV Weiten, Faha

Wahlbereich V Bethingen, Dreisbach, Nohn, Tünsdorf, Wehingen

Ohne weitere Aussprache folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Hauptausschusses und beschloss einstimmig vor dem Hintergrund der Siedlungsstruktur und der örtlichen Beziehungen auch für die Gemeinderatswahl 2024 an dem bisher definierten Zuschnitt in 5 Wahlbereiche festzuhalten.

Wahl eines besonderen Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreters für die allgemeinen Kommunalwahlen sowie die Bürgermeisterwahl 2024

Einleitend verwies der Vorsitzende darauf, dass er als erneut kandidierender Bürgermeister nicht als Wahlleiter für die anstehenden Kommunal- und Bürgermeisterwahlen fungieren könne. Gleiches gelte für die Beigeordneten, wenn diese sich als Wahlbewerber und/oder Vertrauensperson einbringen würden. Daher schlage er vor, den Fachbereichsleiter Innere Dienste, Wolfgang Kohn als besonderen Gemeindewahlleiter und die Teamleiterin für Personal und Organisation, Bärbel Reinert, als Stellvertretende Besondere Gemeindewahlleiterin zu wählen. Der Hauptausschuss habe in seiner Sitzung vom 05.09.2023 diesem Vorschlag bereits einstimmig zugestimmt.

Da laut Kommunalwahlgesetz in diesem Falle der Gemeindewahlleiter „gewählt“ werden müsse, sei aus Gründen der Rechtssicherheit eine geheime Abstimmung durchzuführen. Zur Vermeidung von zwei Wahlvorgängen schlage er vor, über die Beratungsvorlage abzustimmen. Hiergegen ergaben sich keine Bedenken. Sodann bestimmte der Bürgermeister die Mitglieder Thielmann und Weber zu Wahlhelfern.

Von den 28 anwesenden Ratsmitgliedern gaben alle ihre Stimme ab und stimmten alle mit „Ja“. Auf Befragen nahm der Fachbereichsleiter Innere Dienste die Wahl an. Bürgermeister Kiefer konnte zudem berichten, dass die nicht anwesende Gemeindeamtsrätin Reinert ihm gegenüber ihre Zustimmung vorab mitgeteilt habe. Somit waren Herr Kohn zum besonderen Wahlleiter und Frau Reinert zur besonderen Stellvertretenden Wahlleiterin bestimmt.

Verkehrssicherung mit Lichtsignalen (LSA, Ampeln) an der L170 (Antrag der CDU-Fraktion)

Der Vorsitzende erläuterte kurz, dass dieser Tagesordnungspunkt auf Antrag der CDU-Fraktion aufgenommen wurde und gab sodann das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Thieser (CDU). 

Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) begrüßte eingehend, dass Vertreter der Presse der Sitzung beiwohnten, da besonders dieser Tagesordnungspunkt von Belangen für die Öffentlichkeit sei. Laut seinen Erläuterungen sei der Tunnel „Pellinger Berg“ auf der A 8 häufig für mehrere Tage gesperrt, was zu erheblichen Staus und Gefährdungen für Anwohner der L170, und insbesondere Schulkinder, führt, da der gesamte Verkehr in solchen Fällen über diese Landstraße umgeleitet wird. Thieser erinnerte daran, dass bereits im Dezember 2019 ein „runder Tisch“ initiiert wurde, um das Problem zu lösen. Hier wurde vereinbart, dass der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) bis 2020 sechs Lichtsignalanlagen (LSA) entlang der L170 installieren würde. Diese Maßnahmen kamen durch die COVID-19-Pandemie in Verzug und wurden im November 2021 beim LfS in Frage gestellt, da die Zuständigkeit an die Autobahn GmbH übergegangen sei. Thieser beantragte sodann, das erneute Aufnehmen der Gespräche mit dem LfS bzw. die erneute Einberufung eines runden Tisches mit allen Beteiligten, um die geplanten Lichtsignalanlagen wie geplant zu errichten.

Fraktionsvorsitzender Francois (SPD) unterstütze die Ausführungen seines Vorredners und regte weiterführend an, dass diese Lichtsignalanlagen nur im tatsächlichen Fall einer Sperrung des Tunnels „Pellinger Berg“ eingeschaltet werden sollen.

Gemeinderatsmitglied Hell (FBM) erinnerte daran, dass 2019 auf der L170 eine Rallye durchgeführt wurde während parallel der besagte Tunnel gesperrt war. Damals habe man nur knapp mehrere Unfälle vermeiden können. Diese Situation sei untragbar. Daher begrüße er den Antrag der CDU Fraktion ausdrücklich.

In der weiteren Diskussion unterstrich Gemeinderatsmitglied Ollinger (CDU), auch in seiner Eigenschaft als Wehinger Ortsvorsteher, die Wichtigkeit des Antrages, da es besonders in letzter Zeit vermehrt zu Unfällen auf der besagten Strecke gekommen sei. Fraktionsvorsitzender Dillschneider (Grüne) und Francois (SPD) betonten erneut, dass man bemüht sein müsse eine ökologische Lösung zu finden.

Nach eingehender Diskussion stimmte der Gemeinderat sodann dem Antrag einstimmig zu.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

 Mitteilungen des Vorsitzenden

  • Markterkundungsverfahren zum Gigabit Ausbau

Der Vorsitzende informierte über den Sachstand und weiteren Verlauf des Markterkundungsverfahrens zum Gigabitausbau in der Gemeinde. Besagtes Verfahren sei nun beendet und es haben sich folgende Netzwerkbetreiber zurückgemeldet: Telekom, Deutsche Glasfaser, VSE NET und Vodafone. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Rückmeldungen nicht mit einer Ausbauerklärung gleichzusetzen seien. Derzeit würden nun die IST- und PLAN-Versorgung ausgewertet, bevor die Antragstellung für Bundesförderung, basierend auf den förderfähigen Adressen erfolgt. Hierbei handele es sich um ca. 4 Millionen Euro. Die tatsächlichen Kosten werden sich erst aus der Netzbetriebsausschreibung ergeben, wobei die Gemeinde ihren Antrag jederzeit zurückziehen kann. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in vorläufiger Höhe vom Bund kann der Antrag zur Mitfinanzierung beim Land gestellt werden. Zeitlich kann die Vorbereitung zur Netzbetriebsauschreibung für die förderfähigen Adressen erfolgen. Der Netzausbau wird letzten Endes vom ausgewählten Netzbetreiber durchgeführt, begleitet von Dokumentation und Mittelabrufen gemäß Rechnungsstellung.

  • Kommunale Wärmeplanung

Der Vorsitzende teilte mit, dass die Gemeinde einen Antrag in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung stellen wird. Derzeit bestünde die Möglichkeit eine 100% Förderung beim Bund zu beantragen, wodurch die Gemeinde Mettlach mit einer Fördersumme von ca. 90.000€ rechnen könne.

  • Bebauungsplan „Neues Quartier Mosaikfabrik“

Der Vorsitzende erläuterte, dass die Verwaltung derzeit mit der Durchführung der frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen des Bebauungsplans „Neues Quartier Mosaikfabrik“ beginnen möchte. In Vorbereitung fiel jedoch auf, dass in der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07. Juli 2022, in der sich der Gemeinderat u.A. mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Neues Quartier Mosaikfabrik“ beschäftigte, der in der Beratungsvorlage aufgeführte Passus „ Der Vorentwurf der Planung ist von der Verwaltung zu prüfen und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen“ versehentlich nicht aufgenommen wurde. Man gehe davon aus, dass dies unschädlich sei und werde die Beteiligung wie geplant durchführen.

Anfragen

  • Sachstand des Insolvenzantrages der SHG-Klinik und die Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Mettlach

Auf Anfrage des Fraktionsvorsitzender Thieser (CDU) informierte der Vorsitzende über den aktuellen Sachstand der SHG Klinik sowie die potentiellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt.

In seinen Ausführungen erläuterte Bürgermeister Daniel Kiefer, dass die SHG Klinik im Schutzschirmverfahren stecke, um eine mögliche Insolvenz abzuwenden. Die finanzielle Situation im Krankenhaussektor sei allgemein angespannt und die Belegung konkret in der SHG Klinik sei stark zurückgegangen, insbesondere in der Regelbehandlung. Rechtlich betrachtet sei im Saarländischen Krankenhausgesetz klar geregelt, dass der Sicherstellungsauftrag beim Landkreis liege. Der Vorsitzende merkte daher an, dass die Anfrage der CDU Fraktion eher an den Landkreis gerichtet sein müsse, statt an die Gemeinde Mettlach. Dennoch führte er weiter aus, dass die genauen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Mettlach derzeit noch unklar seien. Er sei aber bemüht Gespräche mit den jeweiligen Akteuren zu führen um so schwerwiegende Belastungen für den Haushalt zu vermeiden.

Auf die konkrete Rückfrage des Fraktionsvorsitzenden Thiesers (CDU) ob die Gemeinde die ca. 2 Millionen Euro zahlen müsse, die im Raum stünden, entgegnete der Vorsitzende, dass gesetzt den Fall, das der Kreistag diese Summe bzw. Umlage so beschließe, die Gemeinde diese Summe laut Rechtslage zu entrichten habe.

Fraktionsvorsitzender Francois regte abschließend an, nicht unnötig Angst in der Bevölkerung zu schüren, denn Ziel müsse es sein, sowohl Personal als auch Patient:innen in der SHG Klinik zu halten.