Ergebnis der Beratungen:

Öffentliche Sitzung:

Einwohnerfragestunde

Es lagen Anfragen von Herrn Ulrich Schröder aus Mettlach vor. In Bezug auf die weiterhin anhaltende Sperrung der Brücke für den Schwerlastverkehr wies Bürgermeister Kiefer auf die heutige Veröffentlichung in der Saarbrücker Zeitung (derzeit weitere Untersuchungen) hin.

Bürgermeister Kiefer hatte gegenüber der SZ betont, dass natürlich die Verlängerung der Ablastung der Saarbrücke für unsere Gewerbetreibenden in Mettlach, den Tourismus in Mettlach und Orscholz, aber auch für unsere lokalen Unternehmen mit LKWs über 7,5to sehr ärgerlich und mit hohen Kosten- und Zeitverlusten verbunden sei. Durch einen engen Austausch mit der Ministerin und ihrem Staatssekretär wisse man aber auch über die Schwierigkeit der Thematik und dass von deren Seite aber auch alles darangesetzt werde, eine zufriedenstellende Lösung herbeizuführen. Leider gestaltet sich dieser Prozess auf Grund komplexer, statistischer Berechnungen und Untersuchungen als nicht so einfach, weshalb vor deren Ergebnis keine finale Aussage getroffen werden könne. Dies sei sicherlich für alle Beteiligten nicht zufriedenstellend, er könne aber versichern, dass seitens des Ministeriums in Zusammenarbeit mit dem LfS mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet und seitens der Gemeindeverwaltung Mettlach dies mit Nachdruck auch begleitet werde. So lange könne er bei den Betroffenen nur noch weiterhin um etwas Geduld und Verständnis bitten.

Was die zweite Frage betraf, nämlich die angeregte Errichtung eines Fernwärmenetzes im Ortsteil Mettlach, wies der Bürgermeister auf die Zuständigkeit der Energis als starkem Partner der Gemeinde hin. Zudem könne eine Gemeinde sich nur im Rahmen der kommunalrechtlichen Schranken, insbesondere auch die finanzielle sowie personelle Leistungsfähigkeit betreffend, in unternehmerischer Weise an der Energieversorgung beteiligen. 

Haushalt 2023

a) Haushaltsplan und b) Investitionsplan

Die Erstellung des ersten Entwurfs des Haushalts 2023 stand erneut unter dem starken Einfluss des Saarlandpaktes und der aktuellen November-Steuerschätzung 2022 mit der Fortschreibung der Werte der vom Innenministerium vorgegebenen Normalentwicklung für die Gemeinde Mettlach.

Bekanntermaßen geht das „strukturelle zahlungsbezogene Defizit“ bereits auf das Jahr 2014 zurück und muss bis 2024 weiterhin um jährlich 10 % zurückgeführt werden. Dies bedeutet für die Gemeinde Mettlach, dass der Spardruck alleine hierdurch um 84.000 € p.a. steigt. Mit dem Konstrukt der sog. Normalentwicklung werden die Positionen Gewerbesteuer, Grundsteuer B, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Schlüsselzuweisungen jährlich auf einen fortgeschriebenen Mittelwert der letzten Jahre festgesetzt. Betroffen sind auf der Auszahlungsseite auch die Kreis-, Gewerbesteuer und Finanzausgleichsumlage. Mit dieser Regelung werden Schwankungen in diesen relevanten Positionen ausgeglichen, ohne dass die Gemeinde darauf Einfluss nehmen kann.

Die Einführung einer (jährlich steigenden) Mindesttilgung gem. § 4 I des Gesetzes über den Saarlandpakt verschärft diese Maßnahmen. Sie ist ab dem Jahr 2020 jährlich zusätzlich zu erwirtschaften und soll den Restbestand der Kassenkredite bis zum 31.12.2064 vollständig abbauen.

Die Einhaltung der Defizitobergrenze wird weiterhin auf Basis der Finanzrechnung überprüft (strukturell zahlungsbezogenes Ergebnis gem. § 8 Saarlandpaktgesetz); im Falle einer Nichteinhaltung sind finanzielle Sanktionen vorgesehen. Der Gemeinderat hatte die Teilnahme am Saarlandpakt bereits im Januar 2020 beschlossen; somit ist die Gemeinde Mettlach bei der Erstellung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan an diese zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben gebunden.

Dem Grunde nach wird das Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit (Zeile 18 Finanz-HH) um die o.g. Schwankungen relativiert. Hiervon sind die Kredittilgungen für die Investitionskredite und die Mindesttilgung gem. Saarlandpakt zu bestreiten. Erst dann gilt der Haushalt als genehmigungsfähig. Bei der Wahl der Mittel ist die Gemeinde frei.

Der vorgelegte Entwurf des Haushaltes 2023 basiert, wie schon erwähnt, auf den Zahlen der aktuellsten Steuerschätzung. Kreisumlage und Schlüsselzuweisungen sind mit aktuellen Werten hinterlegt. Im Verwaltungsentwurf sind Steuererhöhungen nicht vorgesehen. Zuletzt war im Jahr 2022 der Hebesatz der Gewerbesteuer um 9 v.H. von 440 v.H. auf 449 v.H. erhöht worden.

Die erfreulichen Ergebnisse (besser als geplant) der vorläufigen Finanzrechnungen 2021 und 2022 tragen mit dazu bei, einen genehmigungsfähigen Haushalt vorlegen zu können.

Der zu dieser Sitzung vorgelegte Verwaltungsentwurf enthält die folgenden Eckdaten:

Der Ergebnishaushalt schließt im Jahr 2023 mit einem Jahresergebnis von – 4.490.951 € (Haushaltsansatz 2022: + 9.582 €) ab.

Der Finanzhaushalt weist einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit i. H. v. – 2.675.230 € (Haushaltsansatz 2022: + 1.753.732 €) aus.

Das Kreditvolumen des Investitionshaushaltes ist auf die Kreditobergrenze der Kommunalaufsicht (weiterhin 843.430 €) begrenzt.

Des Weiteren stehen der Gemeinde Mettlach noch für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils im Rahmen des Saarlandpaktes Investitionszuweisungen in Höhe von 188.338 € zur Verfügung, ab dem Jahr 2023 jedoch keine KELF-Mittel mehr.

Darüber hinaus erhält die Gemeinde einen auf das Kreditvolumen anrechnungsfreien Sonderkredit (3.772.230 € im Jahr 2023) für verschiedene Maßnahmen. Der Verwaltungsentwurf kann somit den gesetzten Rahmen gemäß des Investitionsplans einhalten.

Somit stehen der Gemeinde im Jahr 2023 maximal 4.803.998 € Netto-Investitionsvolumen (Auszahlungen-Einzahlungen) für Investitionen zur Verfügung.

Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 07.03.2023 den Verwaltungsentwurf entgegengenommen. Obgleich kein empfehlender Beschluss gefasst worden war, hatte man sich darauf geeinigt, gegebenenfalls die heutige Sitzung zu avisieren, um den Haushalt 2023 zu verabschieden.

Bezüglich des Teilbereiches Forstwirtschaftsplan hatte der Ausschuss für Natur- und Umweltschutz, Landwirtschaft und Forsten des Gemeinderates Mettlach in seiner Sitzung vom 11.03.2023 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, diesen in der vorliegenden Form im Gesamthaushalt der Gemeinde 2023 ohne Änderungen zu verabschieden. Der Fortwirtschaftsplan war in dieser Sitzung von Forstoberamtsrat Pitzer vorgestellt worden und im Ausschuss beraten worden. 

Die Straßensanierungsliste 2023 war ebenfalls, wie angekündigt, mit dieser Vorlage nachgereicht worden.

Der Bürgermeister erörterte die Eckdaten des Haushaltsplanes 2023. Er erläuterte, dass es bisher immer Zielsetzung gewesen war, den Haushalt vor Beginn des Kalenderjahres im Gemeinderat zu verabschieden. Durch die Folgen des Ukraine-Krieges, der Inflation und sonstiger erschwerender Umstände war es nicht möglich gewesen, die zugrundeliegenden Zahlen zu ermitteln.

Herr Kiefer erläuterte, dass im vorliegenden Entwurf man lediglich etwa 10.300,00 € unterhalb der Defizitobergrenze liege. Aufgrund der für die Gemeinde Mettlach günstige Normalentwicklung sei es möglich gewesen, auf Steuererhöhungen zu verzichten. Er erläuterte die Eckdaten von Ergebnishaushalt, Finanzhaushalt und investivem Haushalt im Entwurf. Im investiven Haushalt sei es aufgrund des Haushaltserlasses 2022 des saarländischen Innenministeriums möglich gewesen, etwa 9,9 Mio. € an Auszahlungen darzustellen, bei knapp 5,2 Mio. € an Einzahlungen. Dies sei daher möglich, dass ein Großteil der nicht durch Einnahmen finanzierten Ausgaben durch Sonderkredite dargestellt werden können. Man müsse aber sehen, dass diese Kredite auch in der Zukunft zu tilgen sein werden; und daher den Finanzhaushalt kommender Jahre belasten werden. Man habe aber das Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger gesendet, bestmöglich in die Zukunft der Gemeinde Mettlach investiert zu haben. Er betonte aber auch, dass das Personal durch seine Arbeitsauslastung an der Grenze des Machbaren angelangt sei.

Im Folgenden benannte der Vorsitzende die wesentlichen Maßnahmen des investiven Haushaltsentwurfes 2023. Er benannte den Neubau einer Kindertagesstätte in Mettlach, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Mettlach sowie die Maßnahmen des Stadtumbaus West in Mettlach als die zentralen Positionen; erläuterte aber auch die anderen wesentlichen Positionen, welche die einzelnen Ortsteile betreffen.

Im Bereich des Ergebnishaushaltes nahm der Bürgermeister Stellung zu der massiv gestiegenen Kreisumlage, den erwarteten steigenden Personalkosten sowie zu den steigenden Kosten bei den Sach- und Dienstleistungen und Unterhaltungsmaßnahmen. Er erläuterte wichtige und markante Positionen des Aufwandsbereiches betreffend die veranschlagten Ein- und Auszahlungen in den Bereichen Straßen- und Gebäudeunterhaltung, Straßenbeleuchtung, Kosten der Flüchtlingsunterbringung und EDV-Sicherheit. Auch die Thematik im Hinblick auf die Verlegung des Outlet-Centers Mettlach in die Alte Abtei und die Gestaltung der Fußgängerzone sprach er an. Er erläuterte auch die neue Prioritätenliste im Zusammenhang mit den Straßensanierungen im Gemeindegebiet. Danach stellt Herr Kiefer die Thematik zur Diskussion im Gemeinderat.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU im Gemeinderat Michael Thieser dankte den Verantwortlichen im Rathaus für die geleistete Arbeit. Im Hinblick darauf, dass man bereits Ende März des laufenden Haushaltsjahres habe verwies er darauf, dass eine Nachbarkommune den Haushalt 2023 bereits vor der Jahreswende 2022 / 2023 verabschiedet habe. Er führte weiter aus, dass der Haushalt 2023 anders sei als derjenige voran gegangener Jahre. Es sei bedauerlich, dass etwa 1 Mio. € mehr an Energiekosten eingeplant werden müsse. Er verwies darauf, dass man die Sonderkredite, durch welche der investive Haushalt in dieser Größenordnung erst erstellt werden konnte, auch zurückgezahlt werden müssen; und die Genehmigungsfähigkeit kommender Haushalte belasten werden. Er benannte den Neubau der Kindertagesstätte in Mettlach, was eine notwendige Maßnahme sei, sowie den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Orscholz. Im Hinblick auf die Kindertagesstätte befürchte er, dass die Kostensteigerungen noch höher werden könnten, als das derzeit erkennbar sei. Er kritisierte, dass das Gemeinderatsmitglied Elisabeth Thul, welche als Beauftrage der CDU-Fraktion für den Neubau der Kindertagesstätte benannt worden war, zu entsprechenden Terminen, Besprechungen und sonstigen Zusammenkünften in der Sache bislang nicht hinreichend mit eingebunden worden sei. Er bezeichnete hier einen Mangel an Transparenz aus der Verwaltung als „nicht mehr akzeptabel“. Er forderte, bis Ende Mai 2023 eine Sitzung des Schulausschusses einzuberufen, in welcher über die Sachstände in der Thematik informiert werden möge. Herr Thieser nahm auch Stellung zu den Themenfeldern Neubau Feuerwehrgerätehaus Orscholz, Schäfereihütte Tünsdorf, Soccerspielfeld Saarhölzbach und weiteren. Im Hinblick auf die Straßensanierung bezeichnete er den Ansatz in Höhe von 850.000,00 € als zielführend, hier müsse etwas passieren. Im Hinblick auf den Endausbau von Neubaugebieten im Gemeindegebiet forderte er, dass diese Maßnahmen zeitnah durchgeführt werden mögen, da die Anlieger auch die Herstellungskosten bereits bezahlt hätten beim Grundstückserwerb. Auch die Erhöhung der Personalkosten wurde von Herrn Thieser angesprochen, wobei aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen noch nicht feststehe, inwieweit diese nun wirklich stark ansteigen werden. Er verwies auf die Tatsache, dass man noch etwa 10.300,00 € unterhalb der Defizitobergrenze liege; und formulierte für die CDU-Fraktion die folgenden Zusatzanträge:

Aufwandsbereich: Buchungsstelle 11010200.52370000:

Erhöhung von 9.735,00 € (Ortsratsbudgets) um 20 % (1.947,00 €) auf 11.682,00 € in den Jahren 2023 bis 2026.

Investiver Haushalt: Buchungsstelle 11010200.08290000:

Erhöhung von 15.000,00 € (Ortsratsbudgets) um 20 % (3.000,00 €) auf 18.000,00 € in den Jahren 2023 bis 2026.

Nach den Ausführungen des Mitgliedes Thieser meldete sich das Mitglied Uwe Francois für die SPD-Fraktion zu Wort. Dieser sprach dem Bürgermeister und der Verwaltung ein Lob dafür aus, dass trotz der angespannten Haushaltslage allgemein und der schwierigen Rahmenbedingungen in Jahr 2023 speziell es gelungen war, einen genehmigungsfähigen Haushalt ohne eine stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Er ging auf die signifikanten Aspekte des investiven Haushaltes, wie etwa den Neubau der Kindertagesstätte Mettlach und den Neubau des Feuerwehrgerätes Orscholz ein; und erläuterte die aus Sicht der SPD-Gemeinderatsfraktion wesentlichen Ansätze des Ergebnishaushaltes. Er danke der Verwaltung für die aus seiner Sicht gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit seiner Fraktion. Er stellt heraus, dass aus seiner Sicht die Transparenz zwischen Rathaus und Gemeinderat gut sei.

Das Mitglied Dr. Joachim Badelt übte in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023 für die FBM Kritik an fehlender Transparenz und Kommunikation von Seiten der Verwaltung. Des Weiteren führte er aus, dass Grundstücke an Interessenten zu günstig verkauft werden würden. Er forderte die Verlegung der entsprechenden Budgets in die Ortsteile. Er wies kritisch auf die Bedeutung des Saarlandpaktes im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes hin. Er nahm Stellung zu den Maßnahmen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen in der Gemeinde; und hinterfragte kritisch die Steigerungen bei den Personalaufwendungen.

Das Mitglied Georg Dillschneider (Bündnis90/Grüne) forderte angesichts der hohen Mehraufwendungen im Bereich Energie ein ökologisches Konzept für die Gemeinde Mettlach. Im Hinblick auf die gestiegenen Personalkosten führte er aus, dass aus touristischer Sicht die Einstellung eines Gärtnermeisters in der Gemeinde Mettlach sinnvoll sei.

Das Mitglied Dr. Badelt bemerkte hierzu, dass er eine hohe Fluktuation beim Personal der Gemeinde Mettlach in jüngerer Vergangenheit sehe.

Das Mitglied Ewa Tröger äußerte für die Partei Die Linke, dass die Bürgerinnen und Bürger durch die gesamtgesellschaftliche Lage und Preissteigerungen stark belastet seien, und einige Personengruppen nur unzureichend entlastet würden. Es sei schade, dass zwar für „Krieg“ Geld da sei; nicht aber für die Bedürftigen.

Die FDP-Gemeinderatsfraktion nahm zunächst nicht zum Haushaltsentwurf 2023 der Verwaltung Stellung.

Die Personalratsvorsitzende der Gemeindeverwaltung Mettlach, Michaela Leick, kritisierte die in dieser Sitzung bisher geführte Diskussion hinsichtlich des Personals und insbesondere zu dessen Auslastung. Alle Bediensteten der Gemeinde Mettlach seien im Hinblick auf ihre tägliche Arbeit stark ausgelastet. Auch sei die Fluktuation bei der Gemeinde Mettlach aus ihrer Sicht nicht höher als bei sonstigen vergleichbaren Betrieben auch.

Das Mitglied Thieser meldete sich erneut zu Wort. Er äußerte im Hinblick auf die stark gestiegene Kreisumlage, dass diese durch stark steigende Sozialkosten mit in die Höhe getrieben werde. Der Bund sorge hier für Gesetze, welche die Kommunen letztlich finanzieren müssen. Ebenso entgingen der Gemeinde Mettlach durch die vielen Berufspendler nach Luxemburg enorme Steuereinnahmen. Hier müsse ein Ausgleich geschaffen werden.

Der Bürgermeister griff sodann in die laufende Diskussion ein. Im Hinblick auf die ihm bzw. der Verwaltung vorgeworfene mangelnde Transparenz wies er die Bezeichnung „Losheimer Verhältnisse“ weit von sich. Man habe in der Vergangenheit viel für die Gemeinde Mettlach bewegt. Allerdings gab er zu, dass noch mehr Transparenz oft schwierig sei angesichts der hohen Auslastung des vorhandenen Personals. Hier sehe er auch die Personalfluktuation nicht höher als bei anderen Betrieben. Und im Personalhaushalt seien überdies immer nur die dringend notwendigen Erhöhungen eingeplant worden. Im Hinblick auf die extremen Belastungen der Kolleginnen und Kollegen müsse eine adäquate Bezahlung gewährleistet sein. Es bleiben Dinge liegen, da die Zahl der Aufgaben stetig wachse.

Im Hinblick auf den Neubau der Kindertagesstätte in Mettlach stellte Herr Kiefer heraus, dass es sich hier um ein energetisches Musterkonzept handele. Die sei teuer, aber sinnvoll für die Zukunft. Dies sei auch allen relevanten Gremien in einer Sondersitzung im Herbst vergangenen Jahres vorgestellt worden. Seitdem hätten sich keine relevanten Änderungen mehr ergeben. Deshalb konnte er, Kiefer, den Wunsch nach einer Sondersitzung nicht nachvollziehen und wies die Kritik Thiesers und Badelts ausdrücklich von sich. Wegen der Äußerungen des Mitgliedes Dillschneider im Hinblick auf ein ökologisches Konzept für die Partei Bündnis90/Grüne bemerkte er, dass bei entsprechenden Veranstaltungen zu dieser Thematik er zuweilen keinen Vertreter dieser Partei habe ausmachen können.

Das Mitglied Heiner Thul führte aus, dass er seit fast 20 Jahren Gemeinderatsmitglied und Ortsvorsteher von Mettlach sei. Er habe das nicht so lange gemacht, wenn die Kommunikation mit der Verwaltung nicht gestimmt hätte. Er habe immer eine Auskunft aus der Verwaltung bekommen. Die Informationswege seien nicht schlechter geworden. Es gebe aber auch eine gewisse „Informationsholpflicht“ für die kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Auch angesichts der durch seine Fraktion beantragten Erhöhungen der Ortsratsbudgets sei der Haushalt genehmigungsfähig; er werde dem Haushalt zustimmen; auch dem Stellenplan nach dieser Personaldiskussion.

Der Bürgermeister äußerte seine Hoffnung, dass Mettlach immer in der Lage sein werde, einen genehmigungsfähigen Haushalt erstellen zu können.

Das Mitglied Thieser machte seine Aussagen zu fehlender Transparenz an nicht im Ratsinformationssystem vorhandenen Plänen bei einer Vorlage zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses Orscholz fest. Der Bürgermeister entgegnete, bei einem entsprechenden Hinweis hätte man das sofort beheben können. Herr Thieser forderte, Frau Elisabeth Thul künftig zu allen Sitzungen und Veranstaltungen zum Neubau der Kindertagesstätte einzuladen. Herr Kiefer antwortete, dass hierzu grundsätzlich Bereitschaft bestehe; er aber befürchte, dass dies den Rahmen sprengen könnte.

Das Mitglied Ottmar Hell führte im Hinblick auf die notwendige Digitalisierung der Verwaltung aus, dass dies eine Sache eines richtigen Konzeptes sei. Einer alleine könne das nicht stemmen.

Der Vorsitzende betonte, dass man erst einmal eine Person einstellen müsse, die ein digitales Konzept aufstellen könne. Man müsse hier auch eine angemessene Bezahlung vorhalten. Einer sei besser als keiner in diesem Fall.

Dr. Badelt führte danach folgende Thesen aus:

  • In dieser Sitzung habe niemand behauptet, dass im Hinblick auf die Transparenz in der Verwaltung Losheimer Verhältnisse herrschten. Bürgermeister Kiefer habe zu Beginn seiner Amtszeit 2016 eine gute Kommunikation versprochen mit den kommunalen Mandatsträgern, es gebe hier aber Defizite.
  • Im Hinblick auf die Diskussion um die Personalkostenerhöhung handele es sich um keine persönliche Kritik am Personal von Seiten seiner Fraktion aus.
  • Die vom Mitglied Thul so bezeichnete „Informationsholpflicht“ sei der FBM durchaus bewusst. Bei der Informationsveranstaltung zum Thema Neubau Kindertagesstätte in der Mettlacher Halle sei die FBM mit dabei gewesen.

Bürgermeister Kiefer entgegnete, dass die Gemeinde Mettlach als Verwaltung unter seiner Führung noch niemandem eine Antwort schuldig geblieben sei, welche diese / dieser gefordert habe. Ein entsprechendes Informationsangebot der Verwaltung sei schonmal von der FBM abgelehnt worden. Der Kämmerer sei im Vorfeld dieser Sitzung nicht für Erläuterungen in Anspruch genommen worden.

Das Mitglied Karl-Heinz Zehlen fragte im Hinblick auf die Grillhütte / den Bewirtungsstand am Bürgerhaus Bethingen, warum diese nicht in diesem Haushaltsentwurf investiv enthalten sei. Diese sei seiner Auffassung nach in früheren Jahren schon im Haushalt enthalten gewesen. Der Bürgermeister antwortete, dass hier kein entsprechender Beschluss des Ortsrates Bethingen vorliege. Seines Wissens gebe es zwei Vereine im Ort, welche diese Maßnahmen nicht wünschen.

Das Mitglied Dr. Badelt stellte den Antrag, im investiven Haushalt unter der Buchungsstelle 57300200.03990000 einen Saldo von 8.200,00 € bei 73.800,00 € erwarteten Erträgen und 82.000,00 € prognostizierten Aufwendungen im Haushalt einzustellen.

Das Mitglied Rainer Borens nahm kurz Bezug auf die Historie des entsprechenden Vorhabens am Bethinger Bürgerhaus.

Der Bürgermeister forderte erneut, dass sich der Ortsrat endgültig dazu äußern möge vorab, ob die Maßnahme notwendig sei.

Er ließ danach über den Zusatzantrag des Mitgliedes Dr. Badelt abstimmen.

Ergebnis:

7 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen

Der Antrag war somit abgelehnt.

Dann ließ Herr Kiefer über die Anträge des Mitgliedes Thieser über die jeweils 20%ige Erhöhung des investiven und konsumtiven Ortsratsbudgets abstimmen.

Ergebnis jeweils:

26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Die Anträge waren somit beide angenommen.

Danach rief der Vorsitzende den Haushaltsplan (Ergebnishaushalt / Finanzhaushalt) zur Abstimmung auf.

Ergebnis:

19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Der Haushaltplan 2023 war somit angenommen.

Abschließend stellte Herr Kiefer den Investitionsplan zur Abstimmung.

Ergebnis:

19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Der Investitionsplan 2023 war somit angenommen.

c) Mittelbeantragung und Verwendung gem. § 11 Saarlandpaktgesetz

Nach § 11 des Saarlandpaktgesetzes erhalten Gemeinden Investitionszuweisungen, wenn sie die Vorgaben für das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis im Rahmen der Haushaltsplanung im maßgeblichen Bewilligungszeitraum beachten. Diese können zurückgefordert werden, wenn der strukturelle zahlungsbezogene Fehlbetrag auf Basis des Jahresabschlusses die zugelassene Obergrenze übersteigt.

Das Sanierungsziel ist nicht nur im Plan, sondern auch im Ergebnis einzuhalten und der Kommunalaufsichtsbehörde nachzuweisen. Nach § 15 Saarlandpaktgesetz können die Zuweisungen zurückgefordert werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Voraussetzungen für ihre Bewilligung nicht vorlagen, wenn diese nachträglich entfallen sind, wenn die Anforderungen nicht eingehalten werden oder Daten fehlerhaft gemeldet werden.

Für 2023 stehen wie im Vorjahr 188.338,00 € an Investitionszuweisungen zur Verfügung. Diese Zuweisungen sind im Haushaltsplan 2023 eingestellt und dienen der Finanzierung von Investitionen. Diese Summe wird auch 2024 (letztmalig) zur Verfügung gestellt werden.

Für die die Beantragung der Mittel ist ein formaler Beschluss des Gemeinderates über die Veranschlagung der Mittel notwendig. Antragsfrist an den Kommunalen Sanierungsrat ist nach telefonischer Rücksprache mit dem LAVA wie in den Vorjahren der 31. Juli des laufenden Jahres.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass gemäß § 12 Saarlandpaktgesetz die KELF-Mittel letztmalig im Jahr 2022 an die Kommunen auf Antrag gezahlt worden sind, so dass die diesbezügliche Antragstellung und somit die Behandlung in den kommunalen Gremien ab sofort entfallen. Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 einstimmig die Empfehlung der Mittelbeantragung nach §§ 11, 14 Saarlandpaktgesetz an den Gemeinderat beschlossen.

Bürgermeister Kiefer stelte die Mittelbeantragung und die Verwendung der Mittel im investiven Haushalt 2023 dem Gemeinderat Mettlach zur Abstimmung.

Ergebnis:

26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Die Verwaltung ist somit beauftragt, die Mittel der Investitionszuweisungen gemäß §§ 11, 14 Saarlandpaktgesetz für das Jahr 2023 zu beantragen; und die Verwendung im investiven Haushalt zu veranlassen.

d) Stellenplan

Vorbemerkung:

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 07.03.2023 den Verwaltungsentwurf zum Stellenplan 2023 zur weiteren Beratung zur Kenntnis genommen.

Der Stellenplan ist Anlage zum Haushaltsplan. Im Stellenplan bestimmt die Gemeinde die Planstellen ihrer Bediensteten nach Zahl, Art und Bewertung (§ 79 Abs. 1 KSVG i.V.m. § 5 KommHVO). Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2023 war der Beschlussvorlage beigefügt. Nachfolgend sind die Veränderungen zum Vorjahr erläutert:

lfd.

Nr

 

Teil A/Beamte

Teil B/TVöD-Beschäftigte

Stpl. Nr.

Veränderung

Begründung/Erläuterung

lfd.Jahr

Vorjahr

1

Teil A

3

3

Umstrukturierung

Die vakante Stelle konnte nicht mit einem Beamten besetzt werden, deshalb bleibt im diesjährigen Stellenplan die Beamtenstelle unbesetzt; alternativ wurde eine TVöD-Stelle (nachrichtlich/Teil B/ lfd. Nr. 4) aufgenommen.

2

Teil A

nachrichtl./ 1

Befristete

Erweiterung

Für die zum 01.09. geplante Einstellung einer Nachwuchskraft für die Stelle der Revierleitung ist bis zum Ausscheiden des Stelleninhabers – befristet – diese zusätzliche Stelle auszuweisen.

3

Teil A

nachrichtl./ 2

Erweiterung

Zur Deckung des Personalbedarf aufgrund der Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung wurde – zunächst befristet auf 2 Jahre – diese zusätzliche Stelle neu ausgewiesen.

4

Teil B

3

 

3

Neubewertung

Bei dieser Stelle sind jetzt die umfassende Organisation und Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs zugeordnet. Dies macht eine Überprüfung der Eingruppierung erforderlich. Es ist von einem Bewertungsanspruch von EG 7 auszugehen.

5

Teil B

6

3

Neubewertung

Die teilzeitbeschäftigte Stelleninhaberin ist im Einwohnermeldeamt im identischen Tätigkeitsfeld, wie die ganztagsbeschäftigte Mitarbeiterin tätig. Im Interesse einer Gleichbehandlung soll das Eingruppierungsniveau auf EG 8 angeglichen werden.

6

Teil B

25

Erweiterung

Zusätzlich Stelle für einen weiteren Gärtner (Meisterniveau) für den Bereich „Grün“

7

Teil B

36

 

35

Neubewertung

Die Stelle der 2. Fachkraft im Freibad Mettlach ist derzeit vakant und zur Besetzung ausgeschrieben. Bei Einstellung eines ausgebildeten Fachangestellten Bäderbetriebe besteht ein Eingruppierungsanspruch nach EG 6.

8

Teil B

48

Erweiterung

Einstellung einer Nachwuchskraft für den Forstbetrieb zur Neuausrichtung der Arbeitsfelder (1 Forstwirtschaftsmeister + 4 Forstwirte)

9

Teil B

51

Erweiterung

Die angestoßenen Digitalisierungsprozesse in der Verwaltung (e-Akte, OZG, ISIS12 u.a.) sind mit dem vorhandenen Personal der Gemeindeverwaltung nicht hinreichend umzusetzen. Es fehlt an der spezifischen Fachkompetenz wie auch an zeitlichen Freiräumen. Die Gemeinde benötigt eine zusätzliche IT-Fachkraft, die die Prozesse steuert und nachhaltig etabliert. Diese Stelle ist neu auszuweisen.

10

Sondervermögen/B

Gde.Abwasserwerk

Gde.Wasserwerk

Neuzuordnung

Zwischen den beiden Eigenbetrieben erfolgt eine an die tatsächliche Situation angepasste Verschiebung der Stellenwertigkeiten (EG 9b zu Abwasserwerk; EG 6 zum Abfallwerk)

11

Teil B

nachrichtl./ 6

Befristete Erweiterung

Es besteht die Absicht, für die gemeindlichen Liegenschaften ein Energiemanagement zu implementieren bzw. auszubauen. Über die Fördermaßnahme „Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld“ werden entsprechende Projekte aktuell mit 70% gefördert. Für die Bewilligungszeitraum soll eine Stelle für die Beschäftigung eines Energiemanagers (EG 11, befr. auf 3 Jahre) geschaffen werden.

 

Der Personalrat wurde im Rahmen seiner Beteiligungsrechte über diesen Stellenplanentwurf informiert und hat diesem zugestimmt.

Bürgermeister Kiefer erläuterte die Veränderungen und insbesondere auch die neu aufgenommenen Stellen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Thieser beantragte eine Sitzungsunterbrechung.

Nach Beendigung der Unterbrechung führte Herr Thieser aus, dass die CDU-Fraktion unter dem Vorbehalt der Vorlage eines Konzeptes gegenüber dem Rat im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung der Erweiterung des Stellenplanes im IT-Bereich zustimmen werde. Das gelte auch für die Tätigkeit der neuen Stelle „Gärtner / – In (Meisterniveau)“.

Danach stellte der Bürgermeister die beiden diskutierten Erweiterungen zur Abstimmung.

Ergebnisse:

IT-Fachkraft (Innere Dienste): 26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Gärtner / -in (Meisterniveau):  22 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Somit war den beiden Erweiterungen des Stellenplanes Zustimmung erteilt.

Danach stellte Herr Kiefer den Stellenplan an sich dem Gemeinderat zur Abstimmung.

Ergebnis:

26 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Somit war der Entwurf des Stellenplanes 2023 (Anlage zum Haushaltsplan) angenommen.

e) Haushaltssatzung

Nach den Vorschriften der §§ 84 ff. des Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes haben die Gemeinden für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Diese enthält die Festsetzungen:

  1. des Haushaltsplans unter Angabe des Gesamtbetrages
  1. der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie deren Saldo,
  2. der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit des Finanzhaushalts sowie jeweils deren Saldo,
  3. der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigung),
  4. der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
  1. der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der Verringerung der Allgemeinen Rücklage,
  2. des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung,
  3. der Steuersätze, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind.

Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie den Stellenplan und den Haushaltssanierungsplan oder den Sanierungshaushalt beziehen.

Gemäß § 86 KSVG hat der Gemeinderat über Haushaltsplan und Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

Der Entwurf der Mettlacher Haushaltssatzung 2023 war Ausfluss der durchgeführten Haushaltsplanung und der Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 a bis 1 d der heutigen Sitzung bzw. zu der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 07.03.2023.

Auf Worterteilung durch den Vorsitzenden erläuterte der Gemeindekämmerer Georg Lehnhof die Änderungen zum ursprünglichen Satzungsentwurf, welche sich durch die beiden angenommenen Zusatzanträge des Mitgliedes Michael Thieser für die Haushaltssatzung ergeben.

Danach stellte Bürgermeister Kiefer die so geänderte Haushaltssatzung zur Abstimmung.

Ergebnis:

19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen

Somit war die Haushaltssatzung 2023 vom Gemeinderat Mettlach beschlossen.

Bebauungsplan “Auf der Plak” im Ortsteil Saarhölzbach der Gemeinde Mettlach, hier: Prüfung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V .m. § 4 a Abs. 3 BauGB und Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf der Plak“ in Saarhölzbach sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung geschaffen werden. Hierzu erfolgte bereits am 12.10.2022 die Entwurfsannahme und erneute Auslegung im verkürzten Verfahren. Hierbei wurde bestimmt, dass im Rahmen der erneuten Beteiligung Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Aus diesem Beteiligungsschritt haben sich keine Änderungen der Grundzüge der Planung ergeben. Alle sonstigen vorgebrachten Ergänzungs-/ Änderungswünsche und Hinweise wurden bereits in die Planunterlagen eingearbeitet.

Nach Abschluss des erneuten Beteiligungsverfahrens wurden zwecks Bebaubarkeit der Grundstücke folgende konkretisierenden Festsetzungen vorgenommen:

  • Anpassung der Baugrenzen, u.a. im Bereich der Wendeanlagen
  • Mindestgröße für Zisternen
  • nur die Dachflächen von Garagen sind zu begrünen
  • der Abstand von 5 m zwischen Garage bzw. Carport und Straße muss nur vor der Garage bzw. dem Carport eingehalten werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft im südöstlichen Teil das Landschaftsschutzgebiet „Saarschleife und Leukbachtal“. Deshalb ist dort die Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet erforderlich und bereits vom LUA in Aussicht gestellt worden. Der Ortsrat Saarhölzbach wird sich im Rahmen der Anhörung am 4. April 2023 mit diesem Bebauungsplan befassen.

Entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses und vorbehaltlich der uneingeschränkten Zustimmung des Ortsrates Saarhölzbach beschloss der Gemeinderat je gesondert bei jeweils einer Enthaltung einstimmig:

  1. die abwägungsbeachtlichen Anregungen und Hinweise aus der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auch der Nachbarkommunen entsprechend der Beratungsvorlage zu übernehmen und
  2. den Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB entsprechend der vorliegenden Planunterlagen zu fassen.

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Weiten“ in der Gemeinde Mettlach, Ortsteil Weiten, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 137 und § 139 BauGB;

Billigung der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen; Beschluss der allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung; Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans und Billigung der Kosten- und Finanzierungsübersicht; Satzungsbeschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 BauGB

Der Gemeinderat hatte in öffentlicher Sitzung am 12.10.2022 beschlossen, für das Gebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Weiten“ die vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten. Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte am 27.10.2022 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mettlach.

Die nach § 141 Abs. 1 BauGB vorgeschriebenen vorbereitenden Untersuchungen, welche die Gemeinde vor der Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes durchführen muss, sind abgeschlossen. Hierzu gehören auch die Beteiligung der Betroffenen (§ 137 BauGB) und der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB). Die Ziele und Zwecke der Sanierung (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert und ein städtebaulicher Rahmenplan (§ 140 Nr. 4 BauGB) erarbeitet.

Die öffentlichen Aufgabenträger wurden mit Schreiben vom 17.11.2022 über die vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan und die geplante Ausweisung des Sanierungsgebietes benachrichtigt. Ihnen wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 05.01.2023 eingeräumt. Außerdem wurden vom 25.11.2022 bis einschließlich 05.01.2023 im Rathaus der Gemeinde die Planunterlagen öffentlich ausgelegt (§ 137 BauGB).

Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger waren der Beratungsvorlage beigefügt. Betroffene haben keine Stellungnahme abgegeben.

Jeweils einstimmig beschloss der Gemeinderat entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses vom 9.3.2023 sowie nach Anhörung des Ortsrates Weiten am 13.3.2023

  • der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Übersicht sowie der Übernahme des Abwägungsergebnisses in die vorbereitenden Untersuchungen inclusive Rahmenplan sowie dem Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen,
  • der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 BauGB und des Beschlusses über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung sowie den städtebaulichen Rahmenplan und die Kosten- und Finanzierungsübersicht,
  • der Annahme des Berichtes vom 31.01.2023 über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets rechtfertigen sowie
  • dem Satzungsbeschluss gemäß § 142 BauGB bezüglich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern / Ortsdurchfahrt Weiten“

zuzustimmen.

Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

TSM-Zertifizierung des Wasserwerkes

Bürgermeister Kiefer konnte erfreulicherweise berichten, dass das Audit zum technischen Sicherheitsmanagement (TSM) beim Wasserwerk dieser Tage habe erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Bei dieser Gelegenheit dankte er den damit befassten Mitarbeitern, allen voran Herrn Peter Kiefer und Frau Schneider-Büdinger.

Investitionsvorhaben Campingplatz Saarhölzbach

Bürgermeister Kiefer teilte mit, dass nach Auskunft des Investors die Planungen nun wieder am Laufen seien, nachdem diese zunächst zu Gunsten eines anderen Projektes des Vorhabenträgers in Trier zurückgestellt worden waren.

Hotelprojekt in Orscholz

Bürgermeister Kiefer informierte über den Stand der Projektvorbereitungen auf Seiten der Investoren zwecks neuem Finanzierungsmodell. Laut deren Aussage gehe man davon aus, dass dieses bis zum Sommer 2023 stehe und das Projekt dann in die weitere Planungsphase eintreten könne.

Einführung der gelben Tonne

Bürgermeister Kiefer informierte über den Vorbereitungsstand zur Einführung der gelben Tonne auf Seiten der dualen Systeme und die Rahmenbedingungen bei der praktischen Umsetzung. Dazu ging er auf die zum Einsatz kommenden Gefäßgrößen ebenso ein wie auf die farbliche Gestaltung der Behälter. Von dualen Systemen sei grundsätzliche Bereitschaft signalisiert worden, die Behältergrößen im Einzelfall dem tatsächlichen Bedarf anzupassen und die Abfuhrtermine nach Möglichkeit im Benehmen mit der Gemeinde festzulegen