Europaminister Peter Strobel und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben in einer Pressemitteilung vom 18.03.2020 die in Deutschland Beschäftigte, die in Frankreich wohnen, darauf hingewiesen, dass die französischen Autoritäten zur Kontrolle der ver-hängten Ausgangssperre ein weiteres Formular verlangen.

Die saarländische Landesregierung hatte bereits ein Formular für den Grenzübertritt nach Deutschland zur Verfügung gestellt, das auch weiterhin von der Bundespolizei an-erkannt wird (siehe unten).

Wer in Frankreich wohnt, muss aber für die französischen Behörden zusätzlich das unter folgendem Link (in deutscher Sprache) abrufbare Formular „Bescheinigung für Berufs-pendler“ bereithalten, das vom Arbeitgeber ausgefüllt werden muss:

http://www.moselle.gouv.fr/Actualites/Attestation-de-deplacement-derogatoire-et-justificatif-de-deplacement-professionnel

Formular Grenzübertritt Frankreich