Wählerinnen und Wähler, die am Wahltag verhindert sind, ihr Wahllokal aufzusuchen, haben durch die Briefwahl trotzdem die Möglichkeit, an der Wahl teilzunehmen, wenn sie rechtzeitig Briefwahlunterlagen beantragen.

Der Antrag kann

Persönlich im Rathaus Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64,

Schriftlich, z. B. mit dem vorbereiteten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte

oder

online (HIER KLICKEN)

gestellt werden.

Briefwahlbüro im Rathaus Mettlach

Wegen des nach wie vor bestehenden Infektionsrisikos aufgrund der andauernden Corona-Pandemie empfehlen wir Ihnen vorrangig eine schriftliche Antragstellung; durch Zusendung der Wahlbenachrichtigungskarte mit ausgefüllter Rückseite an die Gemeinde Mettlach oder durch online-Beantragung (wie oben beschrieben).

Sollten Sie sich trotzdem entscheiden, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus zu beantragen, ist hierfür ab dem 19.08.2021 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ein Briefwahlbüro (im Erdgeschoss des Rathauses) eingerichtet.

►Bitte beachten Sie bei Ihrer Vorsprache die erforderlichen Hygienemaßnahmen. Idealerweise bringen Sie bitte zur persönlichen Stimmabgabe im Briefwahlbüro eigene Schreibstifte mit.