Verordnung zur Änderung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21.08.2020

Die Verordnung zur Änderung infektionsschutzrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 21.08.2020 wurde im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 22.08.2020, S. 768, verkündet:

http://www.amtsblatt.saarland.de/jportal/docs/anlage/sl/pdf/VerkBl/ABl/ads_49-2020_teil_I_768-773.pdf

Sie ist auch abrufbar unter

https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-08-21.html

Die Änderungsverordnung enthält:

– Änderungen der Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus (hier VO-Quarantäne genannt), und zwar im Wesentlichen:

– In einem neuen § 1 Abs. 5 VO-Quarantäne werden Bestimmungen zur Absonderung von Personen getroffen, „die in der Landesaufnahmestelle neu oder nach mehrtägiger, dauernder Abwesenheit erneut aufgenommen werden“.

– Die Ausnahmetatbestände des § 3 Abs. 2 VO-Quarantäne werden ergänzt um eine neue Nr. 5. Danach sind vom Absonderungsgebot des § 1 Abs. 1 Satz 1 VO-Quarantäne nicht erfasst Personen, „deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung

  1. a) der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen oder
  2. b) der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen

zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu prüfen und schriftlich zu bescheinigen“.

– Nach § 7 VO-Quarantäne tritt die geänderte Verordnung am 24.08.2020 in Kraft und mit Ablauf des 06.09.2020 außer Kraft

– Eine Neufassung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP), die ab dem 24.08.2020 gilt und im Wesentlichen folgende Änderungen enthält:

– Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 und 2 VO-CP kann das Land sog. bereichsspezifische Hygienekonzepte erlassen, die von den Betreibern, sonstigen Verantwortlichen und Veranstaltern zu beachten sind. In den Katalog der insbesondere erforderlichen bereichsspezifischen Hygienekonzepte wurde in § 5 Abs. 3 Satz 3 Nr. 7 VO-CP der „Betrieb von Prostitutionsstätten, soweit er nach dieser Verordnung nicht untersagt ist“, aufgenommen.

Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 1.000 Personen zu erwarten sind, sind nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VO-CP neu bis zum 31.10.2010 untersagt (bislang bis zum 31.08.2020).

– Die neue VO-CP tritt nach ihrem § 14 am 24.08.2020 in Kraft und mit Ablauf des 06.09.2020 außer Kraft, mit Ausnahme des § 6 Abs. 3 und 4 VO-CP, die mit Ablauf des 31.10.2020 außer Kraft treten.

– Die „Verordnung zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ vom 08.08.2020 wurde nicht geändert. Auch eine Verlängerung der Geltungsdauer war nicht erforderlich, da § 12 nur das Inkrafttreten der Verordnung regelt, nicht aber deren Außerkrafttreten.

  

Gemeinsamer Aufruf zur Einhaltung der Corona-Regeln in der Gastronomie

Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 19.08.2020:

Angesichts der bundesweit steigenden COVID-19-Infektionszahlen haben Wirtschafts-ministerin Anke Rehlinger und DEHOGA-Präsidentin Gudrun Pink an die Saarländerinnen und Saarländer appelliert, sich an die Corona-Regeln zu halten.

„Vorsicht ist nicht von gestern. Wer die Regeln missachtet, setzt den Erfolg der gesamten Corona-Maßnahmen aufs Spiel und riskiert Rückschritte“, sagte Rehlinger bei einem Rundgang auf dem Kleinen Markt in Saarlouis gemeinsam mit Oberbürgermeister Peter Demmer.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband sieht auch die Branche selbst in der Pflicht: „Die Branche ist weitgehend diszipliniert. Dennoch gilt auch hier unser Appell: Nehmt die Regeln ernst, achtet besonders auf das Notieren der Kontaktdaten, Abstände und macht vom Hausrecht Gebrauch, wenn sich Gäste rücksichtslos verhalten“, erklärte Präsidentin Gudrun Pink.

Ministerin Rehlinger warnt „Die Gastronomie ist noch längst nicht über den Berg. Jeder Rückschritt kann das Aus für viele Betriebe bedeuten. Das muss jeder wissen, der die bisherigen Erfolge der Pandemiebekämpfung leichtfertig aufs Spiel setzt“. Pink ergänzt: „Wir alle – Gäste wie Gastwirte – müssen uns daher unserer Verantwortung stets bewusst sein.“

Auch wenn sich Befürchtungen nicht bewahrheiten sollten, werde im Herbst weitere Hilfe notwendig, so die Wirtschaftsministerin in Saarlouis: „Die Bundesregierung wird im Herbst sehr zielgenau schauen müssen, in welchen Branchen schlicht keine Chance besteht, ohne weitere Hilfen zu überleben. Ich glaube, dass die Gastronomie ein weiteres Hilfspaket ebenso brauchen wird wie Veranstaltungs- und Messewesen und die Reise- und Touristikbranche.

 

Stufenplan für Veranstaltungen vorerst ausgesetzt

Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien vom 20.08.2020:

 

Der Ende Juni von der Landesregierung verabschiedete Stufenplan für Veranstaltungen wird in der aktualisierten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorerst ausgesetzt.

„Die momentan leider wieder ansteigenden Infektionszahlen erlauben keine weiteren Lockerungen bezüglich Veranstaltungsgrößen. Wir haben in der Landesregierung des-halb gemeinsam entschieden, den Stufenplan für Veranstaltungen vorerst auszusetzen“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Demnach gilt weiterhin, dass an Veranstaltungen im Freien maximal 900 Personen und in geschlossenen Räumen 450 Personen teilnehmen können. Selbstverständlich nur unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln und unter der Prämisse der Kontaktnachverfolgbarkeit. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden. Großveranstaltungen mit einer Personengröße über 1.000 Personen bleiben vorerst bis 31. Oktober untersagt.

„Nur, wenn alle Saarländer weiter gemeinsam mit Bedacht handeln, kann das Coronavirus erfolgreich eingedämmt werden. Die Hygienemaßnahmen müssen von jedem Einzelnen eingehalten werden um die Gemeinschaft und sich selbst zu schützen. Ich möchte betonen, dass jeder Einzelne die Verantwortung für Alle trägt. Bitte halten Sie sich daher weiter konsequent an die AHA-Regel: Abstand, Hygiene + Alltagsmaske“, appelliert Monika Bachmann an die Bevölkerung.

 

Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden. Bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Herzlichst Ihr

Daniel Kiefer