Weitere Lockerungen und Änderungen im Saarland

  • Lockerung der „Quadratmeter-Regel“
  • Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel
  • Shishabars dürfen öffnen
  • Kontaktsport mit 10 Personen

 

(aus den Pressemitteilungen der saarl. Ministerien)

 Mit Ablauf der aktuellen Verordnung wurde am 25. Juni 2020 in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates eine neue Verordnung beschlossen. Sie tritt am Montag den 29. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 12. Juli 2020.

Bislang mussten die Inhaber von Geschäften oder anderen erlaubten Einrichtungen die Zahl der Besucher beziehungsweise Kunden so begrenzen, dass pro zehn Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche je nur eine Person Zutritt erhält. Diese sogenannte „Quadratmeter-Regel“ wird zum kommenden Montag gelockert: Nun ist eine Person pro fünf Quadratmetern gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche anwesend sein.

Für Gaststätten, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze entfällt die „Quadratmeter-Regel“ komplett. Natürlich muss auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Auch Shishabars können mit Beginn der Woche wieder öffnen.

Seit Montag dürfen Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 150 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Der Veranstalter ist dabei verpflichtet, Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen im Vorhinein der zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden.

Kontaktsport ist künftig mit bis zu 10 Personen wieder erlaubt, Abstandsregelungen müssen dabei nicht eingehalten werden. Auch Chorproben der Vereine dürfen unter Hygieneauflagen stattfinden.

Personen, die aus einem Landkreis kommen in dem das Infektionsgeschehen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner beträgt, dürfen nicht im Saarland beherbergt werden.

Das bisherige Betretungsverbot von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten und –zentren sowie Einrichtungen der Modellprojekte „Ambulante tagesstrukturierenden Maßnahmen“ wird aufgehoben. Die Einrichtungen müssen dazu geeignete Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte umsetzen. Auch die Besuchsregelungen in Pflegeheimen werden gelockert: Durften Patienten zuvor Besuch von nur einer Person pro Tag erhalten, sind es zukünftig zwei Personen aus dem familiären Umkreis.

Hygieneplan für saarländische Gastronomie und Beherbergungsbetriebe gelockert

Die Landesregierung hat die Hygienebestimmungen für die saarländische Gastronomie und das Beherbergungsgewerbe überarbeitet. Damit gelten ab sofort zahlreiche Lockerungen.

So ist fortan der Thekenbetrieb wieder gestattet und Kneipen und Restaurants dürfen bis 1 Uhr morgens öffnen – also eine Stunde länger als bislang.

Eine Maskenpflicht für Gäste gilt nun nicht mehr, auch für Personal nur noch, wo kein Midestabstand eingehalten werden kann. Das Verbot von Stehplätzen fällt ebenfalls.

Auch das Buffetverbot wurde gelockert, Selbstbedienung soll ermöglicht werden, wenn es sich um vorportionierte Speisen handelt.

Sie finden den Hygieneplan für Gaststätten und Beherbergungsbetriebe unter www.corona.saarland.de

 

Landesregierung verabschiedet Stufenplan für Veranstaltungen

Die Landesregierung beabsichtigt bei gleichbleibenden bundesweiten und saarlandweiten Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen die zulässige Teilnehmerzahl an Veranstaltungen stufenweise zu erhöhen.

Damit soll insbesondere der Veranstaltungsbranche und den Gastronomiebetrieben die Möglichkeit gegeben werden, sich entsprechend vorbereiten zu können:

  • ab dem 13.07.2020: 500 Personen unter freiem Himmel und 250 Personen in geschlossenen Räumen
  • ab dem 27.07.2020: 700 Personen unter freiem Himmel und 350 Personen in geschlossenen Räumen
  • ab dem 10.08.2020: 900 Personen unter freiem Himmel und 450 Personen in geschlossenen Räumen
  • ab dem 24.08.2020: 1000 Personen unter freiem Himmel und 500 Personen in geschlossenen Räumen

Dabei sind stets die geltenden Regelungen der Rechtsverordnung und der Hygienerahmenkonzepte der Landesregierung und darüber hinaus die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts durch Veranstalter und Besucher zwingend zu beachten, um Infektionen zu vermeiden und eine Nachverfolgung sicherzustellen.

Sofern sich das Infektionsgeschehen entgegengesetzt des aktuellen positiven Trends entwickelt, behält sich die Landesregierung des Saarlandes vor, lageangepasst jederzeit neue erlaubte Teilnehmerzahlen zu veröffentlichen bzw. die bereits gestatteten Teilnehmerzahlen einzuschränken.

„In den vergangenen Wochen und Monaten konnten die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie dank des umsichtigen Verhaltens unserer Bürgerinnen und Bürger immer weiter gelockert werden. Das Infektionsgeschehen im Saarland ist dabei stets auf seinem geringen Niveau geblieben. Das zeigt uns, dass wir mit unseren kleinen Schritten zurück zur Normalität auf dem richtigen Weg sind. Doch trotz der weiteren Lockerungen, die wir nun vornehmen, müssen wir alle weiterhin verantwortungsbewusst und bedacht handeln, um unsere bisherigen Erfolge nicht zu gefährden“, beurteilt Bürgermeister Daniel Kiefer die Beschlüsse der vergangenen Woche.

Halten Sie sich deshalb auch weiter über Funk, Fernsehen oder www.mettlach.de auf dem Laufenden.

 Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden.

 Bleiben Sie gesund!

 

Herzlichst Ihr

Daniel Kiefer