Saarländisches Gastgewerbe kann ab 18. Mai öffnen – Riesen-Erleichterung für die Branche

(aus der Pressemitteilung des saarl. Wirtschaftsministeriums zur Lockerung der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie für das Gastgewerbe)

 

Ab 18. Mai können Gaststätten und Hotels im Saarland wieder ihre Pforten öffnen. Das hat die saarländische Landesregierung am Freitag beschlossen.

Im Ministerrat wurde ein Stufenplan für die saarländische Gastronomie und Beherbergungsbetriebe beraten. Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Die Infektionszahlen im Saarland lassen es zu, das Gastgewerbe unter Auflagen schrittweise wieder zu öffnen. Das ist eine Riesen-Erleichterung für die Branche. Unser Grundsatz dabei: Möglichst alle gleich behandeln und so viel öffnen, wie möglich. Aber: Für alle gelten auch die gleichen Auflagen. Noch immer ist Vorsicht das oberste Gebot. Damit wird es der Branche endlich wieder möglich sein, Umsätze zu machen. In diesem Wirtschaftszweig ist aber kein nachholender Konsum möglich. Der Espresso, der bislang nicht getrunken wurde, wird nach dem 18. Mai nicht zweimal getrunken. Daher muss die Bundesregierung für Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche einen zusätzlichen Rettungsschirm aufspannen.“

Sowohl für die Gastronomie als auch für das Beherbergungsgewerbe wird gleichzeitig die Öffnung ermöglicht. Auch zwischen Innen- und Außengastronomie wird nicht differenziert.

Ab dem 18. Mai dürfen gastronomische Betriebe wie Gaststätten, Kneipen, Restaurants, Systemgastronomie, Cafés, Bistros, Kantinen etc. öffnen. Öffnungszeiten werden wie auch in Rheinland-Pfalz auf 6:00 bis 22:00 Uhr begrenzt. Discos, Clubs und Shisha-Bars bleiben geschlossen. Bewirtung findet ausschließlich an Tischen statt, der Thekenbetrieb sowie der Aufenthalt an der Theke sind nicht gestattet.

Während Hotels bisher bereits für beruflich bedingte Übernachtungen geöffnet haben durften, ist ab 18. Mai auch der normale, touristische Betrieb möglich – im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen. Um das Infektionsrisiko weiter zu minimieren, müssen Beherbergungsbetriebe sich allerdings an eine Maximal-Belegung halten, die wie folgt gestaffelt ist:

  • Ab dem 18.05.2020 dürfen max. 50 % der Einheiten belegt werden.
  • Ab dem 25.05.2020 dürfen max. 75 % der Einheiten belegt werden.
  • Ab dem 02.06.2020 (je nach Infektionszahlen) soll eine Vollauslastung möglich sein.

Als Beherbergungsbetriebe werden neben Hotels, Pensionen und Gasthöfen auch Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen verstanden. Auch der Tagungsbetrieb ist nach den allgemein gültigen Beschränkungen wieder zulässig. Schwimm- und Fitnessbereiche müssen noch geschlossen bleiben. Dabei wird der Grundsatz verfolgt: Was in der Corona-Verordnung allgemein erlaubt ist, das wird auch in den Beherbergungsbetrieben erlaubt sein und was allgemein untersagt ist, bleibt auch im Gastgewerbe untersagt.

Die Rechtsverordnung des Saarlandes wird diesbezüglich regulär vor dem 18. Mai angepasst.

Für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe werden zwischen Umweltministerium, Wirtschaftsministerium, Gesundheitsministerium, DEHOGA und NGG Hygieneauflagen erarbeitet. So werden Hygieneauflagen, wie etwa 1,5 Meter Mindestabstand oder Bedienung nur am Tisch, einzuhalten sein. Um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, kann eine Reservierung dienen, alternativ kann – etwa bei spontanem Restaurantbesuch – ein Kontaktdatenblatt vor Ort ausgefüllt werden. Wirtschaftsministerin Rehlinger: „Die Nachverfolgung wird ein zentrales Instrument sein, um Infektionen schnell zu isolieren, damit keine zweite Welle daraus wird. Die Nachverfolgbarkeit muss deshalb unbedingt sichergestellt sein. Zudem gilt weiter, Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden.“

Nach § 3 der Corona-Verordnung ist es erlaubt, dass die Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartner etc. mit einem weiteren Haushalt an einem Tisch sitzen.

In einem nächsten Schritt sollen nach Vorliegen von entsprechenden Hygienekonzepten und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Infektionszahlen auch Thermen, Saunen, Fitness- und Schwimmeinrichtungen sowie entsprechende Bereiche in Beherbergungsbetrieben wieder öffnen können.

In der Gemeinde Mettlach hat am vergangenen Freitag der Baumwipfelpfad wieder unter Auflagen seine Pforten geöffnet. Ebenso verkehrt die Fähre „Welles“ an Wochenenden und Feiertagen wieder in der Saarschleife und die Outlet-Geschäfte in Mettlach nehmen nach und nach ihren Betrieb wieder auf.

Parallel zu den Individualsportarten dürfen auf Sondergenehmigung des Bürgermeisters auch die Wehren in der Gemeinde Mettlach ihren Übungsbetrieb ab 11. Mai zu denselben Bedingungen wieder aufnehmen, damit auch weiterhin die Einsatzbereitschaft aller Löschbezirke gewährleistet bliebt.

Halten Sie sich auch weiter über Funk, Fernsehen oder www.mettlach.de auf dem Laufenden.

 Ich bin mir sicher, dass wir auch weiterhin gemeinsam die Herausforderung Coronavirus bewerkstelligen werden.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Herzlichst Ihr

Daniel Kiefer