Unter Beteiligung des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) wird am 18. und 19. März 2024 eine Sonderprüfung an der Saarbrücke in Mettlach (Landkreis Merzig-Wadern) durchgeführt. Die Arbeiten starten um 8 Uhr am Montag und werden voraussichtlich bis Dienstagabend abgeschlossen sein. Der Verkehr wird während der Prüfung durch eine Ampelanlage einspurig geregelt. Fußgänger und Radfahrer können die Brücke ungehindert nutzen.

Im Rahmen der Maßnahme werden verschiedene Bauteile der Brücke einer handnahen, visuellen Prüfung unterzogen. Die Untersuchungen erfolgen am gesamten Brückenbauwerk, auch unter dem Überbau. Für die Über- und Unterflurbesichtigung kommen spezielle, ortsveränderliche Geräte (Hubarbeitsbühnen und Unterflurbesichtigungsgeräte mit Korb) zum Einsatz.

Hintergrund:
Seit dem 6. März 2021 ist die Hängebrücke in Mettlach aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Tragwerk für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Um mögliche Baumängel und Verantwortlichkeiten zu klären, hat der Landesbetrieb für Straßenbau im Dezember 2022 einen Antrag zur Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens (früher bekannt als Beweissicherungsverfahren) am Landgericht Saarbrücken gestellt. Die Sonderprüfung findet durch einen vom Gericht bestellten Gutachter statt. Während des laufenden Gerichtsverfahrens werden keine Zwischeninformationen an die Öffentlichkeit kommuniziert.

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