Den betroffenen Eltern ist die Entwicklung zwischenzeitlich bewusst:

Der Landesgesetzgeber hat beschlossen, die im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes des Bundes an das Saarland fließenden Gelder nicht nur in qualitätssteigerde Maßnahmen zugunsten des KiTa-Betriebes sondern gleichzeitig auch als finanzielle Entlastung an die Familien weiterzugeben. Die Beitragseinsparungen werden realisiert in dem der für die Berechnung des Elternbeitrages maßgebliche Kostendeckungsbeitrag schrittweise abgesenkt und bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 auf die Hälfte reduziert wird.

 

Mit dem Beschluss des Gemeinderates Mettlach am vergangenen Mittwoch dürfen die Eltern bereits im neuen Kindergartenjahr mit einer merklichen Entlastung rechnen. Hierzu muss man aber auch wissen, dass die angespannte kommunale Haushaltslage der Gemeinde seit etlichen Jahren dazu führte, dass gerade die Mettlacher Eltern im kreisweiten Vergleich die höchsten Beiträge akzeptieren mussten. Diese von vielen Betroffenen als ungerecht empfundene Situation wird erfreulicherweise mit der landesweiten Beitragsreduzierung auf einen Deckungsgrad von jetzt 21 % rückwirkend zum 1. August 2019 reguliert.

 

Für das KiTa-Jahr 2019/2020 gilt folgende neue Beitragsstaffel:

 

Betreuungsform

Elternbeitrag/ 1. Kind

           (2019/20)

zum Vergleich der bisherige Beitrag

Krippe

332 €

366 €

Kindergarten

Regelplatz

98 €

107 €

Ganztagsplatz/lang

140 €

161 €

Ganztagsplatz/ kurz

110 €

125 €

 

Darüber hinaus wird außerdem der Geschwisterbonus Familie mit mehr als einem Kind eine zusätzliche Beitragsreduzierung bringen. Denn ab August 2019 werden nicht nur die Kinder, die eine KiTa besuchen, bei der Beitragsreduzierung berücksichtigt, sondern es wird künftig jedes kindergeldberechtigte Kind einer Familie mit einem Bonus von 25% in die Beitragsermittlung einbezogen.

 

Für Fragen zum Verfahren hält ihr Kindergarten die notwendigen ergänzenden Informationen bereit.