Ebenso wie für den vergangenen Monat wird das Bildungsministerium auch für den Monat Mai die nicht gezahlten Elternbeiträge für KiTas und Freiwillige Ganztagsschulen (FGTS) den Einrichtungsträgern erstatten. Eltern, die wegen der Corona-Krise die Elternbeiträge nicht leisten können, können – auf Antrag – die monatliche Beitragszahlung aussetzen.

Zum Verfahren

  •  Für die kommunale Kita „Bahnhofstraße“ in Mettlach

Sollten Sie bereits für April einen Antrag auf Beitragserstattung gestellt haben, gilt dieser auch für den Monat Mai, wenn von Ihnen keine anderslautende Mitteilung eingeht.

Eltern, welche den Beitrag per Dauerauftrag bezahlen, können diesen für den Monat Mai aussetzen! Sollten Sie den Beitrag bereits überwiesen haben, melden Sie sich bitte an unten genannte Kontaktdaten.

Eltern, die für April keinen Antrag gestellt hatten, aber eine Erstattung ab Mai wünschen, stellen bitte ihren entsprechende Erstattungsantrag bis zum 10.05.2020. Geben Sie bitte im Antrag ihren Namen und den Namen ihres Kindes/ihrer Kinder an.

Antrag via E-Mail an:   organisation@mettlach.de

Antrag per Post an:     Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, 66693 Mettlach

Bei Rückfragen:          06864-83-32