Erste Öffnungsschritte im privaten Bereich und der Freizeitgestaltung – Landesregierung passt Corona-Verordnung an
Medieninfo des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 06.03.2021:

Auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Mittwoch hat die saarländische Landesregierung erste Öffnungsschritte im Saarland beschlossen. Die Neuerungen gelten ab dem 08. März und betreffen vor allem den privaten Bereich und die Freizeitgestaltung.

„Durch die vermehrt zur Verfügung stehenden Schnelltests und das leicht rückläufige Infektionsgeschehen sind nun erste Öffnungsschritte möglich. Dennoch müssen wir wei- ter sehr vorsichtig sein: Gerade die verstärkte Ausbreitung der neuen Virusvarianten kann unsere Fortschritte schnell zu Nichte machen. Daher müssen wir alle möglichen Lockerungen in kleinen Schritten detailliert abwägen und prüfen“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann.

Privater Bereich
Ab der kommenden Woche sind im privaten Bereich Zusammenkünfte von insgesamt maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt aus dem familiären Bezugskreis sowie eines weiteren familienfremden Haushaltes möglich. So könnte der Haushalt einer kleinen Familie von insgesamt drei Personen mit der Großmutter aus dem familiären Bezugskreis und einem guten Freund der Familie aus einem familienfremden Haushalt zusammenkommen. Haushalte, denen bereits vier Personen oder mehr angehören, können mit bis zu zwei weiteren Personen zusammenkommen, wobei dabei höchstens eine Person nicht aus dem familiären Bezugskreis stammen darf. Kinder unter 14 Jahren sind von der Höchstzahl grundsätzlich ausgenommen.

Sport
Auch im Sportbereich werden erste Lockerungen vorgenommen. So ist kontaktfreier Freizeitsport einerseits in Kleingruppen von maximal fünf Personen aus zwei Haushal- ten, andererseits für Kinder unter 14 Jahren in Gruppen mit bis zu 10 Teilnehmern, exklusive einer Aufsichtsperson, möglich. Diese Regelung gilt dabei ausschließlich für den Außenbereich und auch für Außensportanlagen. Zu den kontaktfreien Sportarten können zum Beispiel Laufen, Leichtathletik, Radfahren, Tennis, Golfen, Reiten, aber auch u.a. Fußballtraining gehören, sofern direkter Körperkontakt vermieden werden kann.

Fitnessstudios
Ebenso sind Einzeltrainings mit entsprechender Terminvergabe im Außenbereich von Fitnessstudios oder ähnlichen Sportanlagen ab der kommenden Woche zulässig. Dabei dürfen höchsten eine Kundin oder ein Kunde sowie eine weitere Person aus deren/dessen Hausstand zeitgleich Zutritt zur Anlage erhalten. Die Hygienemaßnahmen müssen eingehalten und Kundenbegegnungen vermieden werden.

Kulturelle Angebote Kinder
Zudem sind geeignete, kontaktfreie Kulturangebote im Außenbereich für bis zu 10 Kindern unter 14 Jahren möglich.

Museen
Von den Betriebsschließungen, die weitgehend bestehen bleiben, sind unter anderem Zoos, Galerien, Museen und Bibliotheken ausgenommen. Bei Museen, Galerien und Gedenkstätten ist eine vorherige Terminbuchung und eine Kontaktnachverfolgung notwendig.

Körpernahe Dienstleistungen
Unter Einhaltung der bekannten Infektionsschutzmaßnahmen, werden zudem alle kör- pernahen Dienstleistungen zugelassen. Ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hier nicht möglich, ist beim Kunden ein tagesaktueller negativer Corona-Schnelltest notwendig.
Wettannahmestellen
Zudem können auch Wettannahmestellen ihren Betrieb unter konkreten Einschränkungen wiederaufnehmen. So dürfen die Innenbereiche zunächst nicht genutzt werden und die Betreiber das Geschäft nur über den Außenbereich (z. B. über ein Fenster) abwickeln.

Schulen
Der Präsenzunterricht an saarländischen Schulen bleibt zunächst eingeschränkt. Je nach Schulform und Klassenstufe gelten Wechselmodelle zwischen Präsenzunterricht und „Lernen von zuhause“ oder Präsenzunterricht unter erhöhten Hygieneauflagen. So gehen unter anderem die Abschlussklassen sowie Klassenstufen im Jahr vor dem Ab- schluss in den Präsenzunterricht über, während für niedrigere Klassenstufen ab dem 15. März das Wechselmodell gilt. Genauere Regelungen trifft hier das saarländische Bildungsministerium.

Künstlerische Schulen
Zusätzlich ist auch der Einzelunterricht an privaten und öffentlichen künstlerischen Schulen in Präsenzform wieder möglich. Darunter fallen unter anderem Kunst-, Musik- oder Theaterschulen, die von der zuständigen Landesbehörde als allgemeine Bildungseinrichtungen anerkannt sind. Aufgrund der hohen Infektionsgefahr durch Aerosole bleibt Gesangsunterricht und der Unterricht für Blasinstrumente vorerst untersagt.

Einreisebeschränkungen
Überdies hat die saarländische Landesregierung auf die vermehrte Ausbreitung neuer Virusvarianten in den Nachbarregionen reagiert und die Quarantänemaßnahmen nach den Vorgaben der Ministerpräsidentenkonferenz bei der Einreise aus Virusvariantenge- bieten angepasst. So müssen sich Personen in Quarantäne begeben, die aus einem Virusvariantengebiet außerhalb Deutschlands in das Saarland einreisen, in eine 14-tägige Quarantäne bege- ben. Diese kann im Unterschied zu Einreisen aus anderen Risikogebieten nicht frühzeitig beendet werden.Grundsätzlich sind Personen von der Regelung ausgenommen, die sich weniger als 24 Stunden im Saarland aufhalten, um wichtige Dinge wie beispielsweise Arztbesuche zu erledigen.

Weitere Informationen zu den Neuerungen und der gesamten Corona-Lage im Saarland finden Sie auf der Website www.corona.saarland.de. Hier können Sie auch die aktualisierte Corona-Verordnung einsehen.