Falls wassergefährdende Stoffe austreten oder der Verdacht besteht, muss dies dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz oder einer Polizeidienststelle gemeldet werden. Bei Beschädigung der Anlage ist ein Austausch nach bestimmten wasserrechtlichen Anforderungen erforderlich.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen verboten. Bestehende Anlagen müssen hochwassersicher betrieben oder außer Betrieb genommen werden. In Risikogebieten ist die Errichtung neuer Anlagen ebenfalls verboten, wenn sicherere Energieträger verfügbar sind.
Weitere Informationen und relevante Formulare sind auf folgenden Webseiten verfügbar:
Kontakt: Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz E-Mail: awsv-svp@lua.saarland.de Tel.: 0681/85001559 (WND, MZG, SLS) oder 0681/85001423 (HOM, NK, SB)
Für detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Webseite des Saarlandes.