>> Online-Ticket notwendig

>> Zutritt nur mit negativem, zertifiziertem Corona-Test (nicht älter als 24h), Impfnachweis (zweimalige Impfung gegen Covid 19, mind. 14 Tage alt) oder Nachweis, dass man von einer Corona-Infektion vollständig genesen ist

>> Neu in diesem Jahr: gekühlte Getränke, Kaffee- & Snack-Automaten sowie bei sonnigem Wetter fahrbarer Eiswagen kommt zu Besuch!

 

Einführung eines Online-Ticketsystems

Ein Verkauf an der Tageskasse findet nicht statt, um eine gesundheitsgefährdende Gruppen- oder Schlangenbildung im Vorbereich des Bades zu vermeiden. Die Tickets müssen vorab über das Online-Buchungssystem erworben werden und sind bereits bei der Buchung zu bezahlen. Durch dieses Ticket-System werden ebenfalls die Registrierung der Besucher und die Einhaltung der maximalen Anzahl der Badegäste (720) sichergestellt.

Das Online-Ticket kann maximal drei Tage im Voraus erworben werden. Alle Informationen rund um das Freibad und das Ticketsystem finden Sie unter www.mettlach.c19tracking.de/

In Anbetracht der Umstände und Rahmenbedingungen können in der diesjährigen Freibadsaison zudem keine Zehner-, Familien-, und Saisonkarten angeboten werden.

 

Öffnungszeiten

  • außerhalb der Ferien:

(Dienstag bis Sonntag + Feiertage)

  • Zeitfenster 1: 10 – 14 Uhr
  • Zeitfenster 2: 15 – 20 Uhr
  • während der Ferien:

(täglich)

  • Zeitfenster 1:   9 – 14 Uhr
  • Zeitfenster 2: 15 – 20 Uhr

Preise

 

Kinder

Erwachsene

Zeitfenster 1 und 2

1,50 €

3,50 €

Kurzbadekarte / Feierabendtarif

(frühestens ab 15.30 Uhr buchbar)

ab 17 Uhr

2,00 €

Schwerbehinderte

1 Begleitperson hat freien Eintritt

(Behinderte zahlen normalen Eintritt)

Karten können nach dem Kauf nicht zurückgegeben oder übertragen werden!

 

 

Allgemeine Hygienebestimmungen

  • Das Betreten und Verlassen des Freibades ist nur mit einer Mund- und Nasenbedeckung gestattet.
  • In allen Bereichen des Freibades (Eingänge, Toiletten, Becken, Liegewiese, usw.) müssen die geltenden Mindestabstände eingehalten werden.
  • Personen mit einer bekannten / nachgewiesenen Infektion durch den Corona-Virus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an den anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  • Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette).
  • Im Freibad ist ein rücksichtsvolles Verhalten der Besucher sowohl im Becken als auch auf der Liegewiese dringend erforderlich.

Pandemie-bedingte Erfordernisse

  • Schwimmer-, Nichtschwimmer- sind mit Auflagen nutzbar (begrenzte Anzahl, im Schwimmerbecken `Kreisverkehr´, Abstandsregelung).
  • Zur Vermeidung von „Sogwirkung“ bleiben die Sprunganlageund der Sprudelpilz geschlossen. Die Rutsche für Gäste im Nichtschwimmerbecken wird mit Abstandsregeln geöffnet. Springen vom Block ist nicht erlaubt.
  • Das Kinderplanschbecken steht unter Einhaltung der Mindestabstände zur Verfügung.
  • Der Aufenthalt in den Beckenumgängen ist nur zum Betreten und Verlassen der Becken und zum kurzen Verweilen gestattet.
  • Das Sitzen auf den Stufen im Beckenbereich sowie auf den Beckenrändern kann leider nicht gestattet werden.
  • Das Volleyballfeld kann nicht genutzt werden.
  • Um Begegnungszonen zu verhindern, bleiben Sammelumkleiden im Sanitärgebäude geschlossen. Einzelumkleiden stehen nur in geringer Zahl zur Verfügung, weshalb die Besucher gebeten werden, diese nur im Ausnahmefall zu nutzen. Die Duschen sind ab dem 11. Juni wieder geöffnet.
  • Die Begleitung durch eine volljährige Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  • Verlassen Sie das Schwimmbad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz.
  • Ein Kioskbetrieb findet nicht statt! Den Besuchern stehen stattdessen Automaten mit gekühlten Getränken, Snacks und Kaffee zur Verfügung (Kleingeld erforderlich). Weiterhin wird regelmäßig in jedem Zeitfenster ein fahrender Eiswagen das Bad anfahren.
  • Voraussetzung für den Besuch ist ein aktueller (nicht älter als 24 Stunden) zertifizierter negativer Corona-Schnelltest oder alternativ ein Impfnachweis (zweimalige Impfung gegen Covid-19) beziehungsweise der Nachweis, dass man von einer Corona-Infektion vollständig genesen ist.

Weitere Prozessentscheidungen

Die Möglichkeit, im weiteren Saisonverlauf die zugelassene Höchstzahl der Badegäste anzupassen oder die Nutzung der Attraktionen (Sprungturm, Sprudelpilz) zu ermöglichen, erfolgt schrittweise in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und unter Beachtung des Weiteren Infektionsgeschehens. Ebenso verhält es sich mit einer möglichen Testverpflichtung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mettlach.de. Bei Fragen: 06864/830 bzw. freibad@mettlach.de