Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 – aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Entsprechend weisen wir darauf hin, dass die Fahrerlaubnisinhaber*innen, die im Besitz eines vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellten Führerscheins in Papierform sind und in den Jahren 1965 bis einschließlich 1970 geboren wurden, Ihren bisherigen Führerschein bis spätestens zum

  1. Januar 2024

in einen Kartenführerschein umtauschen müssen.

Ihr bisheriger Führerschein wird bei der Führerscheinstelle im Rathaus der Gemeinde Mettlach (Zimmer 102) umgetauscht. Für den Umtausch des alten Führerscheins in den Kartenführerschein fällt eine Gebühr in Höhe von 24,- Euro an. Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument, ein aktuelles sowie biometrisches Lichtbild und Ihre bisherige Fahrerlaubnis mit.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Führerscheinstelle unter der Tel.: 06864-8356 oder 06864-8355 wenden.