Die Sport und Mehrzweckhallen, sowie die Bürgerhäuser der Gemeinde Mettlach sind ab dem  1. September 2020 wieder für private Veranstaltung geöffnet.

Es gilt, dass pro 5 Quadratmeter der dem Publikumsverkehr zugänglichen Gesamtfläche nur eine Person Zutritt hat. Die genaue Anzahl der zugelassenen Besucher  entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Tabelle.

Weiterhin müssen alle Veranstaltungen an  welchen mehr als 20 Besucher teilnehmen bei der Ortspolizeibehörde im Rathaus Mettlach angemeldet werden.

Außerdem sind alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Hygienerichtlinien und Verordnungen zwingend einzuhalten.

Für den Fall, dass sich die Pandemie-Rahmenbedingungen ändern, behält sich die Gemeinde Mettlach jederzeit eine Stornierung der Buchung vor.

 

Halle / Bürgerhaus

maximale
Personenanzahl

Orscholz Mehrzweckhalle

132

Orscholz Gymnastikraum Mehrzweckhalle

21

Orscholz Gemeindehaus

14

Orscholz Gemeindehaus inkl. Küche

14

Orscholz Grundschulturnhalle

70

Mettlach Mehrzweckhalle

243

Saarhölzbach Mehrzweckhalle

61

Saarhölzbach Gemeindehaus

12

Weiten Bürgerhaus Raum 03

18

Weiten Bürgerhaus Mehrgenerationentreff

19

Weiten Bürgerhaus Gesamt

37

Weiten Mehrzweckhalle

57

Weiten Gemeinschaftsraum Feuerwehr

10

Tünsdorf Mehrzweckhalle

75

Nohn Bürgerhaus

46

Wehingen Bürgerhaus (Gesamt)

22

Wehingen Bürgerhaus (Vereinsraum)

13

Wehingen Bürgerhaus (Sitzungsraum)

9

Faha Bürgerhaus

23

Faha Bürgerhaus ehemalige Gaststätte

17

Bethingen Bürgerhaus

16

Dreisbach Bürgerhaus

13

 

Für Fragen der Reservierung wenden Sie sich bitte an den Bauhof der Gemeinde Mettlach unter 06864-9398131 bzw. bauhof@mettlach.de .

 

Wenn Sie Fragen zum Rahmenkonzept zum Hygienemanagement bei Veranstaltungen haben, können Sie sich jederzeit gerne an die Ortspolizeibehörde der Gemeinde Mettlach unter 06864-8354 bzw. -8355 oder ortspolizei@mettlach.de wenden. Alle Infos finden Sie auch unter www.mettlach.de.