Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

mit diesem Infoblatt wollen wir Sie auf die Problematik ,,Ratten und Rattenbekämpfung‘‘ auf unseren gemeindlichen aber auch auf privaten Grundstücken hinweisen und eine kleine Hilfestellung geben.

Ratten leben überall dort, wo es was zu fressen gibt und sie ein Versteck finden. Nur die Verfügbarkeit dieser beiden Faktoren bestimmt das Ausmaß und die Ausbreitung dieser ungebetenen Untermieter. Sie siedeln sich gerne dort an, wo auch andere Tiere leben, wie in Ställen auf dem Bauernhof oder in Schuppen, wo Haustiere gehalten oder aber dort wo Holz oder Futter gelagert werden. Sie dringen ins Gebäude ein, wo immer sie können, meist unterhalb der Gebäude durch defekte Holzbohlen oder andere Schlupflöcher.

Nach § 2 der Verordnung über die Rattenbekämpfung sind Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstige Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften zur Rattenbekämpfung verpflichtet. Die Verpflichteten haben Umständen entgegenzuwirken, die die Vermehrung von Ratten begünstigen.

Vorbeugende Maßnahmen

  • Keine Speisereste in die Toilette! Über die Kanalisation können dadurch Ratten angelockt werden.
  • Keine Essensreste offen in den Hausmüll.
  • Futter für Haus- und Nutztiere nur in verschlossenen Behältern lagern.
  • Müllbehälter schließen und Müllsäcke nicht neben den Tonnen lagern.
  • Keine ungereinigten Lebensmittelverpackungen in den Gelben Sack.
  • Gelbe Säcke bis zur Abholung in einem geschlossenen Bereich geschützt lagern. Erst am Müllabfuhrtag auf die Straße stellen.
  • Werfen Sie angebissene Speisen nicht achtlos in den Grünanlagen weg, sondern in den Abfalleimer.
  • Offene Stellen jeder Art am Gebäude verschließen bzw. geschlossen halten. Ratten können auch über Schächte und Abwasserrohre in die Häuser gelangen.
  • Sträucher, Hecken, Büsche, Bodendecker und Kletterpflanzen im Garten kurzhalten bzw. auslichten.
  • Beachten Sie das Fütterungsverbot wild lebender Tiere wie Tauben, Enten und Schwänen. Von der Fütterung profitieren auch die Ratten.

Es wird empfohlen, die Rattenbekämpfung von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern durchführen zu lassen. Adressen finden Sie in den gelben Seiten oder im Internet.

Falls Sie sich entscheiden die Bekämpfung in Eigenregie durchzuführen, erhalten Sie Rattenköder u.a. in den örtlichen Apotheken, Baumärkten und Gartencentern. Achten Sie darauf, sämtliche Reste der Giftköder nach dem Gebrauch wieder vollständig zu beseitigen.

Die Gemeindeverwaltung ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Nahrungsmittelabfälle bewusst und verantwortungsvoll zu entsorgen. Beachten Sie die oben genannten Hinweise und helfen Sie mit, den Rattenbestand zu dezimieren. Verstöße können ordnungsrechtlich geahndet werden!

Falls Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Mettlach unter ordnungsamt@mettlach.de oder 06864-8355 bzw. -8356.