Ratten im öffentlichen Raum
Ratten halten sich bevorzugt dort auf, wo sie Nahrung und Unterschlupfmöglichkeiten finden. Das Ausmaß ihres Auftretens wird maßgeblich durch diese beiden Faktoren bestimmt. Sie siedeln sich häufig in der Nähe von Tierhaltungen, Lagerplätzen oder schlecht gesicherten Gebäudebereichen an und gelangen über kleinste Öffnungen in Gebäude.
Nach § 2 der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Saarland sind Eigentümerinnen und Eigentümer, Pächterinnen und Pächter, Mieterinnen und Mieter sowie sonstige Nutzungsberechtigte von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortschaften verpflichtet, Rattenbefall zu bekämpfen und allen Umständen entgegenzuwirken, die die Vermehrung von Ratten begünstigen.
Vorbeugende Maßnahmen
- Keine Speisereste über die Toilette entsorgen
- Keine Essensreste offen im Hausmüll lagern
- Tierfutter nur in verschlossenen Behältern aufbewahren
- Müllbehälter geschlossen halten und keine Müllsäcke daneben lagern
- Lebensmittelverpackungen möglichst gereinigt entsorgen
- Speisereste nicht in Grünanlagen oder im Freien zurücklassen
- Gebäudeöffnungen und Schadstellen verschließen
- Sträucher, Hecken und dichte Bepflanzungen regelmäßig zurückschneiden
- Kein Füttern wildlebender Tiere (z. B. Tauben, Enten, Schwäne)
Hinweis zur Rattenbekämpfung
Die Bekämpfung von Ratten sollte grundsätzlich durch einen sachkundigen Schädlingsbekämpfungsfachbetrieb erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 01.01.2026 die Abgabe von Rattenbekämpfungsmitteln (Rodentiziden) an Privatpersonen nicht mehr zulässig ist. Der Einsatz entsprechender Mittel ist ausschließlich sachkundigen Anwendern vorbehalten und unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben (insbesondere nach der EU-Biozid-Verordnung).
Gemeinsame Verantwortung
Die Gemeindeverwaltung Mettlach ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Nahrungsquellen für Ratten konsequent zu vermeiden und die genannten Hinweise zu beachten. Nur durch gemeinsames Handeln kann eine nachhaltige Eindämmung des Rattenbestandes erreicht werden.
Verstöße gegen die bestehenden Verpflichtungen können ordnungsrechtlich geahndet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Mettlach: ordnungsamt@mettlach.de


