Der Landesbetrieb für Straßenbau informiert:

Seit dem 6. März 2021 ist die Hängebrücke in Mettlach aufgrund von Unregelmäßigkeiten im Tragwerk für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen gesperrt. Davon ausgenommen sind Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wie Feuerwehr und THW, Müllentsorgungsfahrzeuge, Fahrzeuge des Baubetriebshofes der Gemeinde Mettlach und des Landesbetriebs für Straßenbau (LfS) sowie Busse des ÖPNV bis 16 Tonnen. Hierbei gilt jedoch, dass die Befahrung der Brücke von zwei oder mehreren v. g. Fahrzeugen gleichzeitig ebenfalls untersagt ist. Auch die Überquerung der Brücke mit Reisebussen ist nicht gestattet, da diese deutlich höhere Verkehrslasten in das Tragwerk einleiten.

Eine Ursache für die Unregelmäßigkeiten konnte bis jetzt noch nicht abschließend identifiziert werden. Derzeit überprüft ein vom LfS beauftragter Prüfingenieur die Brücke. Daher muss die Ablastung (Sperrung für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen) erneut bis zum 30.06.2022 verlängert werden. Ein finaler Endtermin der Ablastung kann derzeit nicht genannt werden.

Sobald die Ursache für die Unregelmäßigkeiten abschließend geklärt ist, wird der LfS über die Ergebnisse der durchgeführten Berechnungen und Untersuchungen sowie das weitere Vorgehen erneut informieren. Derzeit kann zudem der Zustand des Bauwerks nicht verändert werden, um die Feststellung der Ursache der Unregelmäßigkeiten weiterhin zu ermöglichen.

Informationen über den momentanen Umleitungsverkehr:

Fahrzeuge über 7,5 Tonnen aus Mettlach in Richtung Keuchingen werden über die B 51 nach Besseringen und zur Anschlussstelle Merzig-Schwemlingen (5) geführt. Dort ist der A 8 Richtung Luxemburg bis zur Abfahrt Anschlussstelle Merzig-Wellingen (4) zu folgen. Über Wehingen, Tünsdorf und Orscholz erreicht man Keuchingen auf den Landstraßen L 170, L 178, L 177 und L 176. Für den Verkehr aus Keuchingen nach Mettlach gilt die Umleitung in Gegenrichtung entsprechend.